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ür den Kirchen- und Staatsdienst. Vor allein aber suchte or
‚Jurch fortgesetzten Briefwechsel mit Luther und anderen Refor-
inatoren zweiten Ranges (z. B. mit Urbanus Rhegius) tüchtige
Organisatoren des evangelischen Kirchenwesens zu gewinnen.
Auch schämte er sich nicht, die Winke und Ratschläge des
Nürnberger Ratschreibers Lorenz Spengler, eines tief religiösen
Mannes, zu berücksichtigen.
Eines der erfolgreichsten Mittel zur Einführung der
veformation im hrandenkurgischen Markgrafentum war die
:on ihm gemeinschaftlich mit Nürnberg im Jahre 1528 begonnene
KSirchen-Visitation, dureh welche geeignete Prediger
les Evangeliums beschafft wurden.
Nachdem durch den für die evangelischen Fürsten günstigen
Keichstagsabschied von Speyer (1526), der den Reichsständen
bis auf ein allgemeines Konzil Freiheit in Sachen der Religion
gestattete, reichsgesetzlich die bischötliche Jurisdiktion über die
evangelischen Landesteile aufgehoben war, hielt sich der Mark-
uraf Georg als christlicher Regent für berechtigt, die bischöf-
liche Jurisdiktion, die nach biblischer Lehre kein jus divinum
göttliches Koecht), sondern nur ein jus humanıum (menschliches
Recht) ist, nun selbst zu übernehmen, Zur Uebernahme dieses
bischöflichen Kochtes hielt er sich als Hüter des Landfriedens
sogar für verpflichtet. Darum veranstaltete er im Jahre 1528
nach dem Vorbild der kursächsischen Regierung die von ihm
längst geplante Kirchen-Visitation und zwar auf Vorschlag des
Lorenz Spengler gemeinsam mit dem Rate von Nürnberg. Durch
liese Kirchen-Visitation wurde in seinen fränkischen Territorien
und im Nürnberger Gebiet eine neue auf gemeinsamen Be-
schlüssen ruhende Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse mass-
yrebend.
Gang der gemeinsamen Kirchen- Visitation im Jahre
1528 im Ansbacher und Nürnberger Gebiet. Die Ans-
bacher Regierung hielt es zunächst für geraten, die von ihr
aufgestellten Visitatoren nicht an die Pfarrsitze selbst hinaus-
zuscnden, da dies bei den päpstlichen Ränken für sie geradezu
lebensgefährlich gewesen wäre, sondern die Pfarrer nach der
Stadt Ansbach zum Examen zu bestellen.
Auch der Nürnberger Rat beschied die der Stadt nahe
wohnenden Pfarrer nach Nürnberg, für die weiter entfernten
Pfarrer wurde eine Kommission in die dem Rate zugehörigen
Städte entsandt, wohin die benachbarten Pfarrer zur Visitation
gefordert wurden. Diejenigen, die zur Visitation nicht kamen
oder von ihrem berüchtigten Lebenswandel und von den schrift-
widrigen Lehren trotz Verwarnung nicht ablassen wollten, wurden
äbgesetzt. Es sind über die Ergebnisse der Visitation wenie
Zn
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