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Einst liess er zu Kissingen einen Domherrn gefangen setzen,
wofür der Bischof von Würzburg sein Land mit dem Interdikt be-
legte. Als sich nun die Priester weigerten, Gottesdienst in dem
mit dem Interdikt bolegten Lande zu halten, jagte er dio Hals-
starrigen davon und besetzte ihre Stellen mit Willigen,
Ebenso mutig war er gegenüber dem Bamberger Bischof
v. Henneberg. Als derselbe 1481 sein Land gleichfalls mit Inte1dikt
yelegte, wodurch die Kirchhöfe gesperrt wurden, lachte er hiezu
and schrieb an den Hauptmann auf den Gebirg, der ihm über
lie Wirkung des Interdikts berichtete: „Man muss sich des
Peufels wehren mit dem hl. Kreuz ... Wie that Sebastian v.
Seckendorf, als zu Kulmbach ein grosses Sterben war und der
Bischof Interdikt einlegte? Kr less die Toten dem Pfarrherm
n’s Haus tragen und da derselbe den Gestank nicht leiden wollte.
nusste er sie wohl begraben,“
Gerade der Geistliche, der sich über Allırechts Vorgehen gegen
den Klerus am meisten ärgerte und sogar einen anonymen Protest.
(ex cancellaria nemonis) gegen Albrecht erliess, nämlich der Hofer
Plebanus (d. i, Weltpriester) Dr. Theodor Morunger, wurde hald
darauf (1490) ein Vorbote der Reformation in Franken.
Unter der „Kirche“ verstand er keineswegs den Klerus allein.
Trotz dessen Feindschaft, unter der er litt, zeigte er kirchliche
Gesinnung, Er stiftete 1461 die Kirche zum hl. Krenz in
Ausbach, woraus die spätere Gottesackerkirche wurde. Er be-
zyanın 1469 auch den Ban der schönen Kirche in Schwabach.
Nach dem Vorbild seines Bruders Friedrich II, der den Schwanen-
orden stiftete, gründete er in der Kapelle zu der hl. Heyde bei
Kadolzburg eine Brüderschaft. Die Mitglieder derselben trugen
ein goldenes Kreuz und unter demselben (mit einem Kettchen
verbunden) das Rild einer Hindin (Hirschkuh), deren Hals mit einem
Pfeil durchschossen war. Die Kapelle wurde 1593 abgebrochen.
Die vielen Wunden, die dem Lande durch seine Kriegs
ust und durch seinen unbeugsamen Sinn geschlagen wurden,
suchte er doch wieder nach Kräften zu heilen. Er sorgte für die
Sicherheit dos Landes und regelte dessen Verwaltung. An Lud-
wig von Eyb, dem berühmten Verfasser der „Denkwürdigkeiten
yandenburgischer Fürsten“ hatto er einen tüchtigen Ratgeber
lor die Finanzen für alle Zukunft regelte.
Der oberste Beamte im Bayreuther Land war der „Hanpt-
mann auf dem Gebirg.“ Dieser stand an der Spitze der dor-
tigen Regierung, führte beim Hof- und Lehengericht den Vorsitz,
kommandierte die Feste Plassenburg, das Kleinod des Bayreuther
Landes, und hatte in seinen Händen die oberste Militär- und
Polizeigewalt.
Im Ansbacher Land, wo sich der Regent gewöhnlich aufhielt,
gab es keinen Hauptmann, sondern nur einen Hausvogt, der
dem Rang nach einen Grad tiefer stand.