Objekt: Markgrafen-Büchlein

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Einst liess er zu Kissingen einen Domherrn gefangen setzen, 
wofür der Bischof von Würzburg sein Land mit dem Interdikt be- 
legte. Als sich nun die Priester weigerten, Gottesdienst in dem 
mit dem Interdikt bolegten Lande zu halten, jagte er dio Hals- 
starrigen davon und besetzte ihre Stellen mit Willigen, 
Ebenso mutig war er gegenüber dem Bamberger Bischof 
v. Henneberg. Als derselbe 1481 sein Land gleichfalls mit Inte1dikt 
yelegte, wodurch die Kirchhöfe gesperrt wurden, lachte er hiezu 
and schrieb an den Hauptmann auf den Gebirg, der ihm über 
lie Wirkung des Interdikts berichtete: „Man muss sich des 
Peufels wehren mit dem hl. Kreuz ... Wie that Sebastian v. 
Seckendorf, als zu Kulmbach ein grosses Sterben war und der 
Bischof Interdikt einlegte? Kr less die Toten dem Pfarrherm 
n’s Haus tragen und da derselbe den Gestank nicht leiden wollte. 
nusste er sie wohl begraben,“ 
Gerade der Geistliche, der sich über Allırechts Vorgehen gegen 
den Klerus am meisten ärgerte und sogar einen anonymen Protest. 
(ex cancellaria nemonis) gegen Albrecht erliess, nämlich der Hofer 
Plebanus (d. i, Weltpriester) Dr. Theodor Morunger, wurde hald 
darauf (1490) ein Vorbote der Reformation in Franken. 
Unter der „Kirche“ verstand er keineswegs den Klerus allein. 
Trotz dessen Feindschaft, unter der er litt, zeigte er kirchliche 
Gesinnung, Er stiftete 1461 die Kirche zum hl. Krenz in 
Ausbach, woraus die spätere Gottesackerkirche wurde. Er be- 
zyanın 1469 auch den Ban der schönen Kirche in Schwabach. 
Nach dem Vorbild seines Bruders Friedrich II, der den Schwanen- 
orden stiftete, gründete er in der Kapelle zu der hl. Heyde bei 
Kadolzburg eine Brüderschaft. Die Mitglieder derselben trugen 
ein goldenes Kreuz und unter demselben (mit einem Kettchen 
verbunden) das Rild einer Hindin (Hirschkuh), deren Hals mit einem 
Pfeil durchschossen war. Die Kapelle wurde 1593 abgebrochen. 
Die vielen Wunden, die dem Lande durch seine Kriegs 
ust und durch seinen unbeugsamen Sinn geschlagen wurden, 
suchte er doch wieder nach Kräften zu heilen. Er sorgte für die 
Sicherheit dos Landes und regelte dessen Verwaltung. An Lud- 
wig von Eyb, dem berühmten Verfasser der „Denkwürdigkeiten 
yandenburgischer Fürsten“ hatto er einen tüchtigen Ratgeber 
lor die Finanzen für alle Zukunft regelte. 
Der oberste Beamte im Bayreuther Land war der „Hanpt- 
mann auf dem Gebirg.“ Dieser stand an der Spitze der dor- 
tigen Regierung, führte beim Hof- und Lehengericht den Vorsitz, 
kommandierte die Feste Plassenburg, das Kleinod des Bayreuther 
Landes, und hatte in seinen Händen die oberste Militär- und 
Polizeigewalt. 
Im Ansbacher Land, wo sich der Regent gewöhnlich aufhielt, 
gab es keinen Hauptmann, sondern nur einen Hausvogt, der 
dem Rang nach einen Grad tiefer stand.
	        
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