Volltext: Markgrafen-Büchlein

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wider beschaiden, underdessen die handlung zur handt suchen 
und nachsehen lassen, was er besagt worden und ob sich Marx 
Klötzin vor disem gestellt hab. 
1089. [1590, XII, 74 bj] 31. März. 1591: 
Adam Saiger, goldschmidgesellen [75a] vom Hof, 
soll man hinab ins loch verschaffen und auf sein verhandlung, 
darumb er auf dem handtwerck unredlich gemacht worden, zu 
red halten. 
1090, [1591, I, 3 b] 7. April 1591: 
Adam Saiger, goldschmidgesellen, soll man auf sein 
ansuchen seiner alhie im loch erstandener straff halben ein 
urkhund aus der canzlei mittailen lassen. 
1091. [1591, I, 10 a] 9. April 1591: 
Zu Genannten des grossern raths sindt zu disem mal bei 
ainem erbern rath ertailt ...... Hans Gruber, uhrmacher, 
Hans Vollandt, stainschneider, .... Hans Betzoldt, 
yoldschmidt.... 
L092, [1591, I, 24 b] 17. April 1591: 
Simon Stosser, illuminist, kommt vor. 
1093. [1591, I, 34 a] 21. April 1591: 
Hans Jorg Behem, flachmaler, A4at sein Bürgerrecht 
aufgesagl . . 
1094. [1591, I, 65 b] 5. Mai 1591: 
Von wegen Sebastian Rotens, goldschmidts, betrug 
mit etlichen gemachten silberen verguldten ringen soll man von 
den geschwornen deß goldtschmidthandtwercks be- 
richt [66 a] aufschreiben lassen, alßdann den Roten erfordern, 
darauf zu red halten und, bis sein antwort herwider kumbt, vor 
der canzlei behauren lassen. 
1095. [1591, II, 2 b] 6. Mai 1591: 
Sebastian Rothen, goldschmidt, soll man seiner 
wider die ordnung am halt zu gering gemachter silberer verguldter 
-ing halben, die straff der ordnung in continenti zu bezalen, und 
Jarneben auflegen, sich solches betrugs hinfüro zu enthalten, 
der man werde ine der stat gar verweisen, ime auch die ring 
zerschlagen lassen. Und denjenigen krämern, so dergleichen ring 
von ime oder andern gekaufft und alhie failhaben, verpieten, die- 
selben hinweck zu thun und hie nicht zu verkauffen oder man 
werde gegen inen auch gepürliche straff furnemen.
	        
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