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soldder gestalt, daß sie und ihre nachkummen dieser alten wohlher⸗
gebrachten ehreu sich gebrauchen mögen.“
Die Zahl der ratsfähigen Geschlechter betrug nach diesem
Statut 43. Doch müssen entschieden auch noch andere alte ehrbare
Geschlechter zu der Ehre dieses Tanzes im Rathaus — wenn nicht
damals, so doch später — zugelassen gewesen sein, so z. B. die Loch—
haim und die Kraft, wie aus dem im folgenden angeführten Verfahren
des Rats hervorgeht, das für die Auswahl, die der Rat dabei zu
treffen pflegte, charakteristisch ist und daher hier nicht übergangen
werden dürfte.
Die Ladezettel zum Tanz wurden jedes Mal durch die Eltern
Herren und einen dazu verordneten Ausschuß des Rats durchgesehen
und reformiert, der das Recht hatte, eine Art obrigkeitlicher Censur
über die Standesgenossen auszuüben, indem er von der Ehre des
Tanzes solche Personen ausschloß, die nicht standesgemäß lebten, sei
es, weil sie unter ihrem Stande geheiratet hatten, oder weil sie en
unziemliches Gewerbe betrieben oder weil sie durch ihren Lebenswandel
Anstoß gaben. So findet sich im Ladezettel von 1546 ausgeschlossen
des von Lochhaims Tochter, weil sie bei Hansen Münsterer innen
ist, der einen offenen Kram und Handel hat, weil zu besorgen,
Hans Münsterer und seine Hausfrau möchten sich desselben Anklopfens
(d. i. der Ladung, die durch Anklopfen an die Häuser geschah) auch
annehmen, d. h. Hans Münsterer möchte auch auf das Rathaus zum
Tanze gehen. Und im Ladezettel von 1549 wird ausgeschlossen Paulus
Krafft, „dieweil er ein alter verlebter kindisch Man ist und dieser
zeit sampt seinem Sun und Schnur, Sebastian Krafft und desselben
Eewirtin (Ehefrau) ein leichtfertiges wesen und haußhalten füren.“
Im Laufe des 16. Jahrhunderts hat sich das Nürnberger
Patriziat immer mehr verengert und abgeschlossen. Von den 48 Ge—
schlechtern, die das erwähnte Ratsdekret von 1521 aufzählt, waren
vor Ablauf eines Jahrhunderts nur noch 33 in Nürnberg vorhanden
und darunter nicht mehr als 28 ratsfähige. Das im Jahre 1610
herausgegebene „Geschlechtsbuch des heil. Reichs Stat Nürnberg“ mit
Wappenbildern führt sie in folgender Ordnung auf.
„Die Waldstromair werden für das elteste Geschlecht in der
Statt Nürnberg gehalten, doch aber in 300 jarn des Raihs gefreiet
gewest (d. h. die Waldstromer wurden nicht in den Rat gewählt.
Das geschah erst seit 1729, wo sie durch Cooptation in das Patriziat
kamen.) (Forts. folgt.)
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