Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Dazu kam, daß die meisten Städte treu zu der Partei der staufischen 
Kaiser hielten, und als diese mehr und mehr an Boden verlor, den 
Anfeindungen ihrer Gegner preisgegeben waren. Wilhelm von Holland, 
einer der kurzlebigen staufischen Gegenkönige, trug kein Bedenken, den 
feindlich gesinnten Städten den Reichsschutz zu entziehen und dadurch, 
daß er die dem Reiche zustehenden Hoheitsrechte veräußerte oder ver— 
pfändete, die wichtigsten Städte aus ihrer bevorrechteten Stellung als 
unmittelbare Reichsstädte zu stoßen und geistlichen oder weltlichen 
Territorialherren unterzuordnen. Und wenn es den Städten gelang, 
zum Lohne für ihre Anerkennung und Huldigung vom Könige das 
Zugeständnis zu erlangen, daß sie weder veräußert noch verpfändet 
und stets in ihrer reichsunmittelbaren Stellung belassen werden müß⸗ 
ten, so wurden diese unter Brief und Siegel zugesicherten Rechte von 
den Stadtherren und Landesfürsten wenig geachtet. Wie die Großen, 
so verfuhren auch die kleinen Herren, die Ritter und Ministerialen 
Wasallen, Dienstmannen der Fürsten), wenn auch in roherer und 
noch gewaltthätigerer Weise. Von ihren Burgen herab, die, wie noch 
jetzt die zahllosen Ruinen beweisen, mit Vorliebe an den Ufern schiff— 
barer Flüsse oder an der Seite belebter Handelsstraßen angelegt wur— 
den, führten in ein wildes Raubleben, plünderten die Handelsschiffe 
und Güterwagen der Handelsstädte, schleppten Reisende in ihre Burg— 
verließe um hohes Lösegeld zu erpressen, verwüsteten die städtischen 
Gemarkungen und trotzten hinter ihren festen Mauern den machtlosen 
Gesetzen und Gerichten. Wollten die Städte unter diesem wilden 
Faustrecht nicht gänzlich erliegen, so blieb ihnen nichts übrig, als sich 
zusammenzuthun und wo der König und das Reich sie gegen die Ge— 
walt des Raubadels und der Fürstenmacht nicht schützen konnten, sich 
selbst zu schützen. So entstanden um die Mitte des 18. Jahrhunderts 
die ersten Städtebündnisse, die von geringen Anfängen ausgehend, 
nach und nach eine beherrschende Stellung in dem Staats- und Gesell⸗ 
schaftsleben des Mittelalters erhielten. 
Das erste dieser Städtebündnisse war der Rheinische Städtebund. 
Im dahre 1254 schlossen die rheinischen Städte Worms, Mainz, 
Oppenheim und Bingen eine Friedenseinigung und bestellten vier 
Richter aus jeder dieser Stadtgemeinden zur Entscheidung etwaiger 
Streitigkeiten zwischen ihnen. Bald traten alle an den Ufern des 
Rheins gelegenen Städte dieser Friedenseinigung bei, als deren Zweck 
die Erhaltung des Landfriedens obenangestellt wurde. Ja auch die 
Erzbischöfe und Bischöfe am Rhein und in der Nachbarschaft sowie 
andere edle Grafen und Herren traten diesem Bunde bei, so daß er 
in kurzem an sechzig Mitglieder zählte. Auf den wiederholten Ver—
	        
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