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thätige Sinn der Nürnberger Bevölkerung auch mit der Einführung
der Reformation keineswegs nachließ, beweisen zahlreiche spätere Stiftungen,
die zu dem Almosen gethan wurden, auf die wir hier nicht näher ein—
gehen können. Der Rat ließ übrigens des öfteren an die Prediger,
Kapläne und Genannten (die die Testamente mit ihrem Zeugnis be—
kräftigen mußten), den Befehl ausgehen, daß sie auf der Kanzel oder
wo sonst immer allen Leuten die Förderung des Almosens um Christi
willen fleißig ans Herz legen sollten. Das Almosamt war, wie sich
denken läßt, eines der größten Amter in der Stadt, es hatte — wenigstens
später — seinen besonderen Almosschreiber, einen eigenen „almosischen
Baumeister“, vier Almosdiener, Bettelrichter (zur Überwachung der
Bettelei) u. s. w. Die eigentlichen Lasten der Armenpflege lagen üb—
rigens allein dem Stadtalmosenamt ob, das außer den freiwilligen Bei—
trägen aus Sammlungen u. s. w. im wesentlichen nur die kirchlichen
Bebäude — nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land —
und die Einkünfte (Zinsen, Mieten u. s. w.) daraus umfaßte. Das
Landalmosenamt leistete dazu nur Zuschüsse, während es im übrigen
zu einer Menge anderer Zwecke benützt wurde. Es war gewöhnlich,
haß der Rat, wenn er in Geldverlegenheit war — und das war recht oft
der Fall — Vorschüsse von ihm verlangte, die nie zurückgezahlt wurden.
Im Jahre 1798 wurden die vom Losungsamt dem Landalmosenamt
schuldigen Kapitalien mit 187550 fl. und die daraus rückständigen
Zinsen mit 418100 fl. berechnet. Sie wurden als unerbringlich ab—
geschrieben. Ähnlich wie mit dem Landalmosen verfuhr man mit dem
Klostergut der später eingezogenen Nonnenklöster St. Klara und Katha—
rina, für die besondere Ämter eingerichtet wurden.
Aus dem Stadtalmosen wurde nun aber auch die Instandhaltung
der überkommenen Kirchengebäude, die Auszahlung der Leibgedinge (Pen⸗
sionen) an die ausgetretenen Mönche und Nonnen, sowie die Besoldung
der „Prediger, Pröpste, Kapläne, Schulmeister, Kirchner, Meßner und
Totengräber“ — bis zur Errichtung eines besonderen Kirchenamts
1528 — bestritten. Letztere hätte allerdings wohl reichlicher bemessen
sein können, zumal da mit der Abschaffung der alten Zeremonien auch
die außerordentlichen Einnahmen und Gefälle, die Sporteln der Geist—⸗
lichkeit halb von selbst und halb durch die Verbote des Rats, der auf
die Unzufriedenheit des gemeinen Mannes Bedacht nehmend bereits 1524
alle „Zufäll und Schinderei“ der Kapläne abgeschafft hatte, eine ganz
gewaltige Einbuße erlitten. Der Geistlichen waren immer noch viele,
so waren an der Sebaldus- und Lorenzkirche allein je 1 Prediger und
8 Kapläne und Diakonen (von denen der älteste Schaffer hieß) ange—
stellt. Aber die meisten von ihnen hatten nur ein kärgliches, oft kaum