Contents: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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und Beichthören untersagt, solange sie nicht ihre Lehre aus Gottes 
Wort würden verteidigen können, dem Karmeliterprior Andreas Stoß 
wurde befohlen, die Stadt binnen drei Tagen zu verlassen. Dem 
Barfüßer-Guardian Michael Friß wurde auf sein besonderes Bilten 
erlaubt, in seinem Konvent hinter verschlossenen Thüren zu predigen. 
Da er aber diese Erlaubnis dazu benützte, über den Rat zu schmähen, 
mußte auch er die Stadt meiden. Sämtliche Mannsklöster und die 
Deutschordenspriester wurden angewiesen, sich in den gottesdienstlichen 
Ordnungen nach den beiden Pfarrkirchen zu richten. Ferner wurden 
eine große Anzahl Feiertage abgeschafft, weil durch die große Menge 
derselben die Leute nur zum Müßiggang und zur Völlerei verführt 
würden, doch blieben noch der Johannistag, Mariä Verkündigung, 
Lichtmeß, Mariä Heimsuchung und alle Aposteltage.““ Das Fleischessen 
an Fasttagen wurde erlaubt. Allen Priestern der Stadt und ihres 
Gebiets wurde befohlen, „sich in das Bürgerrecht zu begeben“, wenn 
sie ihre Stellungen und das daraus fließende Einkommen behalten 
wollten. Sie wurden fortan ebenso wie die noch sich haltenden Klöster 
zum Umgeld und zur Entrichtung von Steuern herangezogen. Diesen 
Besteuerungen mußten sich auch die Deutschherren und die auswärtigen 
Klöster (Heilsbronn und Ebrach, Neunkirchen am Brand, Frauenaurach 
und Seeligenpforten), die Höfe in der Stadt besaßen, unterwerfen, falls 
sie es nicht vorzogen, dieselben an Nürnberger Bürger zu verkaufen. 
Der Rat wurde zu diesen Maßregeln nicht zum wenigsten durch die 
Unzufriedenheit der Menge mit der Steuerfreiheit der geistlichen Güter 
bewogen, von der damals — es waren ja die Tage des Bauernkrieges, 
von dem wir gleich zu sprechen haben werden. — in der Stadt ebenso 
wie auf dem Lande offener Aufruhr drohte. Freilich entstanden da— 
raus später für den Rat sehr unangenehme Verdrießlichkeiten mit aus— 
wärtigen Mächten. 
Am 22. März 18525 beschloß der Rat auf das Gutachten seiner 
Konsulenten hin, die ihm bereits früher angebotene Übergabe des 
Augustinerklosters anzunehmen, freilich unter gewissen Kautelen, die 
ihn vor etwaigen unangenehmen rechtlichen Folgen schützen sollten. 
Es folgten am 15. Mai das Karmeliterkloster, in dem nach dem Weg— 
zuge von Stoß gut lutherische Anschauungen aufkamen, unter denselben 
Bedingungen, am 5. Juli (die Cessionsurkunde stammt erst vom 1. No— 
vember) die Karthäuser, am 12. Juli Abt und Konvent des Bene— 
diktinerklosters zu St. Ägidien, die die Gerichtsbarkeit über ihre 
„armen Leute“ (Hintersassen) bereits an 2. Mai an den Rat abge— 
Im Jahre 1527 camen auch die dritten Feiertage an den hohen Festen in 
Fortfall. 
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