732 —
gestatten, wurden an ihren geistlichen Ordinarius, den Bischof von
Bamberg verwiesen. Dieser vertröstete sie auf ein künftiges Konzil.
Doch wagte bereits damals der Augustinerprior Volprecht in einem
kleineren Kreise den Kelch auch den Laien zu spenden. Die Kühnheit
des Priors blieb ungerügt, doch wollte es der Rat damals noch unter
keinen Umständen gestatten, daß verheiratete Mönche in der Stadt oder
im Nürnbergischen Gebiete wohnten. Es waren allerdings auch saubere
Gesellen unter den Ausgetretenen, die nach ihrem Entweichen aus der
Klosterzucht nichts Besseres zu thun hatten, als ihren rohen Trieben
mit unverhüllter Wildheit die Zügel schießen zu lassen. Einer der
entsprungenen Augustinermönche heiratete frischweg eine Dirne aus
dem Frauenhaus. Entwichene Mönche, die kein Ärgernis gaben,
pflegte der Rat aber stets gegen ihre geistlichen Oberen in Schutz
zu nehmen.
Am 17. April fand auch noch die Heiligtumsweisung im Beisein
vieler Fürsten unter dem gewohnten Gepränge statt und bei der großen
Prozession am Fronleichnamsfeste (4. Juni 1528) zogen die Ratsherren
wie üblich, als Begleiter der Pröpste mit und verschmähten es nicht,
nach altem Brauche den Himmel Galdachin) über der Hostie (dem
„Brodgötzen“, wie Müllner stets schreibt) zu tragen. Doch hatte der
Rat, um etwaigen Störungen des Festes vorzubeugen, den Predigern
anbefohlen, von der Kanzel aus ihre Gemeinden zu ermahnen, sich
aller Unschicklichkeiten zu enthalten und wenn es auch vielleicht besser
wäre, dergleichen äußerliches Gepränge abzuschaffen, doch mit den
Schwachen, die am Althergebrachten hingen, Geduld zu haben. Im
nächsten Jahre (1524) wurde das Sakrament nur noch um die Kirchen
herumgetragen. Alles Gepränge mit „Hofierern,“ Himmelträgern
und Rosenstreuern fiel fort. Es sollte (bis auf dieses Jahr 1894)
die letzte öffentliche Feier des farbenreichen Festes in Nürnberg gewesen
sein. Auch das Deokarus- (7. Juni) und Sebaldusfest (19. August)
— 1528 half noch ein Hieronymus Ebner den Sarg des Heiligen
tragen — wurden 1524 zum letzten Male, jedoch nur in den Kirchen,
gefeiert. So unterblieb auch fortan die Heiligtumsweisung, doch ge—
stattete sie der Rat noch einmal (1524) für eine Schar ungarischer
und slavischer Pilger, jedoch nicht öffentlich, sondern im Innern der
Spitalskirche. Andrerseits wurden freilich noch im Jahre 1524 öffent—
liche Bittprozessionen, um die Gewährung guten Wetters u. dgl. m.
vom Rat selbst angeordnet.
Inzwischen hatte auch die Politik dem Rate mancherlei zu schaffen
gemacht. Um die Einführung des vom Reichstag beschlossenen Reichs—
zolles zu hintertreiben, vereinigten sich die Städte im März 1528 auf