Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Improvisationen, so fanden sich mit der Zeit einzelne, mit größerem 
poetischen Geschick begabte, schreibegewandte Leute, die dergleichen 
dramatische Schwänke und Spiele gewissermaßen professionell ver— 
faßten und niederschrieben. Manche von diesen kamen dann durch irgend 
eine Gesellschaft zur öffentlichen Aufführung, in Wirtshäusern oder 
auch im Freien auf aufgeschlagenen Gerüsten, wie der Rat im Jahre 1476 
den Tuchheftergesellen ein Fastnachtsspiel aufzuführen erlaubte. Im 
allgemeinen aber sah er in der Aufführung der Fastnachtsspiele nur 
einen groben Unfug und diese Ansicht scheint auch in der That nicht 
ganz ungerechtfertigt. Denn was von dieser Gattung — und es ist 
ziemlich viel — bis auf uns gekommen ist, ist voll der schmutzigsten und 
gemeinsten Späße und wimmelt förmlich von Zoten. Im Jahre 1468 
hielt es der Rat für gut, diese „Spiele und Reime, meist uppiger, 
unkeuscher und unzymlicher wort und unordelicher geperde“, die nicht 
allein in den Häusern, „sunder sunst bey tage und nacht wieder und 
füre gebraucht und geübt“ würden, überhaupt gänzlich zu verbieten. Die 
Aufführung der Schwänke in den Häusern wird wohl noch lange Zeit 
danach kaum unter diesem Verbot gelitten haben, eine Aufführung von 
Fastnachtsspielen im Freien hing aber gewiß stets von der besonderen 
Erlaubnis des Rats ab. Eine solche ist z. B. aus dem Jahre 1495 bezeugt. 
„Item den gesellen, die ein vasnachtspil von einem gericht (d. h. eine 
Gerichtsverhandlung darstellend) mit Reymen üben wollen, ist das ver— 
gonnt, doch daß sie nit schempart Gesichtslarven) dartzu gebrauchen“, 
lautet der Ratsbeschluß. In einer nicht näher bezeichneten Eingabe 
an den Rat bitten die chorales (Chorschüler) des neuen Spitals um die 
Vergünstigung, ein „kurzweilichs spill in reimen“ aufführen zu dürfen. 
Von den aus Nürnberg stammenden heute noch erhaltenen Spielen 
reicht keines über das 15. Jahrhundert zurück. Die Form ist durch— 
weg eine äußerst primitive, der Inhalt nicht sehr abwechslungsreich, 
Aufzüge von Bauerntölpeln, von Narren und närrischen Liebhabern, 
Markt⸗- und Gerichtsszenen, namentlich Ehehändel betreffend u. dgl. m. 
Als der erste mit Namen genannte Fastnachtsspieldichter erscheint Hans 
Rosenplüt, der eigentlich Schnepperer, zu deutsch der „Schwätzer“ hieß. 
Er ist höchst wahrscheinlich identisch mit einem Rotschmied Schnepperer, 
der im Jahre 1444 vom Nürnberger Rat als Büchsenmeister mit 
einem Gehalt von 20 Gulden angestellt wurde. Als solcher nahm 
er in dem ersten markgräflichen Kriege gegen Albrecht Achilles an 
der Schlacht bei Rednitzhembach teil, wie er denn schon zuvor in 
den Hussitenkriegen mit ins Feld gezogen war. Beide Kriegsfahrten 
hat er selbst poetisch geschildert, erstere in dem Gedicht von „Nürm— 
berger Rayß“, letztere in seinen Hussitensprüchen. Später versuchte
	        
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