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Spieß, Fackeln, Büchsen u. s. w. Doch büßten viele auch für andere,
für ihre Eltern oder Verwandten. Dieser heilige Aufwand machte einen
ganz gewaltigen Eindruck auf alle Gemüter und erstaunliche Summen
Geldes kamen zusammen. Was war in dem „prunlauteren“ Ablaß
nicht auch alles zu erlangen! So schreibt eine Chronik: „Item welcher
also einleget, demselben und auch seinen gestorben eltern und guttatern
(Wohlthätern) verlihe unser heiligster vater der bapst, daß sie aller
der guten werk und übungen so in der heilichen christlichen kirchen
beschehen, in ewig zeit teilhaftig werden oder sein solten, also daß die
genad auch dem, der sich der teilhaftig machet, im tod nach folget.“
Und weiter. „Item welcher mensch für ein seel im fegfewer wesende
nach rat seines beichtvaters einleget, dem verleihet der bapst volkumene
vergebung der sünd und entledigung von der pein des fegfewers.“ Man
sieht, wie sehr die ursprüngliche Theorie, daß der Ablaß nur in einem
Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen bestehen könne, sich zu Gunsten
der Ansicht von einer förmlichen Macht der Priester über die abge—
schiedenen Seelen verschoben hatte. Denn für den Zusatz „per modum
suffragii“ hatte der gemeine Mann kein Verständnis und die Geistlichkeit
that nichts, ihn darüber zu belehren. Beiläufig sei erwähnt, daß damals
bereits ein Dr. Theodor Morung, Domherr zu Bamberg, gewissermaßen
als Vorgänger Luthers, dem Ablaßunwesen entgegentrat und den päpst—
lichen Legaten einen Ablaßkrämer schalt, weshalb er auf Betreiben des
letzteren, der sich an den Markgrafen Friedrich wandte, überfallen, ver⸗
wundet und in Gefangenschaft geführt wurde, aus der man ihn erst
1498 erlöste. Zugleich mit dem Ablaß wurden damals 7000 besondere
„Beichtbriefe“ ausgegeben, einer für 70 Pfennige, so daß der Erlös
daraus an 1960 Gulden betrug. In die Truhe wurden 4880 Gulden
Landswährung eingelegt, von denen die Bevollmächtigten dem neuen
Spital 500 und den Findelkindern 100 Gulden rheinisch zukommen ließen.“)
Im Jahre 1516 wehrte sich der Rat mit Erfolg gegen einen
neuen Versuch der „welschen Ablaßschinderei,“ da er darin mehr ein
„Vornehmen für eine Verführung des einfältigen Volkes, denn eine ge⸗
nießliche Förderung der Seelen“ erblickte. Der päpstliche Bevoll—
mächtigte, Dr. Franz Tripontinus, der den Rat um die Gestattung eines
neuen Ablasses angehen sollte, wurde mit einer „Wegzehrung“ von
zehn Gulden weitergeschickt. Das hinderte den Rat aber nicht, wenn es
2) Es bedürfte einer besonderen Untersuchung, wie weit sich damit die von
Müllner gebrachte Nachricht vereinigen läßt, wonach im Jahre 1489 der Papsft dem
Rat auf sein Begehren einen Ablaß zu Gunsten des Spitalbaus bewilligte, während
die eingelaufenen Gelder flottweg von den päpstlichen Kommissären nach Rom mit—
genommen und schließlich nur zu einem kleinen Teile und dies auch erst nach voran⸗
gegangenen langen Bemühungen seitens des Rats für das Spital zurückgezahlt wurden.
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