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des Kurfürsten Philipp, dem jungen Kurfürsten Ludwig und dem Pfalz⸗
grafen Friedrich zustande kam, in dem die Stadt gewisse Ortschaften und
Rechte wieder an die Pfalzgrafen zurückgab. Es waren dies u. A.
das Schloß Hainburg, das Kloster Gnadenberg, Deinschwang, sowie
die Schirmgerechtigkeit (nicht das Halsgericht daselbst) über das Kloster
Weißenohe, das sich bereits inzwischen (15007) kraft eines ihm von
Kaiser Friedrich III. verliehenen Rechtes, seinen Schirmherrn jederzeit
selbst wählen zu dürfen, in Bambergischen Schutz begeben hatte. Auch
der hohe Wildbann im Amte Altdorf, sowie das Geleit von Neumarkt bis
Altdorf und von Amberg bis Hersbruck sollten der Pfalz verbleiben.
Außerdem versprach die Stadt noch 87 000 fl. und ein oder zwei Stücke
Geschütz im Werte von 1000 fl. den Pfalzgrafen einzuhändigen. Dafür
begaben sich diese in einem eigenen Verzichtbriefe (1. Februar 1522)
aller ihrer Ansprüche auf die von Nürnberg neu erworbenen Rechte
und Besitzungen, namentlich auch auf Velden und Betzenstein, „für sich,
ihre Brüder, ihrer aller Erben, Erbnehmen und Nachkommen“. Diesem
Vertrage folgte am 25. August 1523 ein Grenzvergleich, durch welchen
der zwei Jahre vorher errichtete Vertrag wiederholt bekräftigt wurde,
endlich erhielten beide Verträge durch einen abermaligen Vergleichs—
receß, 1542, eine weitere Bestätigung.
So hatte die Stadt allerdings ein bedeutendes Landgebiet er—
worben, freilich unter Aufwendung großer Kosten und Mühen, so daß
es ihr, wie Müllner bemerkt, weit billiger zu stehen gekommen wäre,
wenn sie die eroberten Flecken und Ortschaften einfach gekauft hätte.
Wir dürfen es den Nürnbergischen Abgesandten auf dem Kölner Tage
wohl glauben, wenn sie behaupteten, die Stadt hätte im vergangenen
Kriege über 250 000 fl. aufgewendet, außer dem Schaden, den ihre
„Zugewandten“ durch Raub, Brand und in anderem Wege erlitten
hätten, der sich wohl gut auf 150 000 fl. belaufe. Mit Recht erhebt
sich daher die Frage, ob das Gewonnene wirklich diesen hohen Preis
wert gewesen sei. Und da möchten wir doch lieber mit Nein antworten.
Allerdings hatte Nürnberg den Ruhm, ein größeres Landgebiet zu be—
sitzen, als irgend eine andere Stadt im deutschen Reiche. In den
geographischen Handbüchern des vorigen Jahrhunderts wird sein Besitz
auf 25 Quadratmeilen angegeben. Aber daraufhin irgend eine maß—
gebende oder auch nur halbwegs achtunggebietende politische Stellung
auszuüben, dazu war dieser Besitz doch viel zu klein. In dem Wohl—
stand, den Handel und Gewerbe ihr einbrachten, lag die Macht und
Bedeutung der Reichsstadt. Durch die Pflege und Bewahrung eines
ihrer Obhut anvertrauten weiten Landstriches konnte diese Kraft nur ge—
schwächt werden. Es fehlt uns allerdings an Daten, um ein sicheres