Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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überfielen und widerrechtlich an Leib oder an Gut schädigten, nachzu— 
stellen, sie gefangen zu nehmen und ohne alle Hinderung nach Nürnberg 
zu führen. Und über solche Übelthäter mögen sie richten lassen, „nach— 
dem als sie in ihrem Rat oder Gericht zu Nürnberg finden und e 
kennen werden“, und darum sollen sie von niemand, er sei Herr, Ritter 
oder Knecht angesprochen oder geirrt werden. Das Unwesen der Plackerei 
hatte seit den Zeiten Karls IV. und Wenzels eher zu⸗- als abgenommen 
und auch die gemeinsame Gefahr, die von den Hussiten drohte, war nicht 
im Stande, auf die Fehde- und Rauflust innerhalb der Grenzen des 
deutschen Reiches einen beschränkenden Einfluß zu üben. Neben dem 
flachen Lande, wo die Dörfer verbrannt, die Herden weggetrieben, 
die Saaten vernichtet wurden, hatten besonders die Kaufleute, die zu 
den Messen zogen, unausgesetzt darunter zu leiden. Selbst das stärkste 
Geleit der angesehensten Reichsfürsten gewährte nicht immer Schutz vor 
Überfällen und Beraubung, und Müllner, der Annalist, dem das reiche 
Urkundenmaterial des alten noch unversehrten Nürnberger Stadtarchivs zu 
Gebote stand“) berichtet zu jedem Jahre nicht von einem, sondern von mehreren 
Überfällen und Räubereien, denen die Nürnberger Kaufleute mit 
ihrem Handelsgut damals ausgesetzt waren. Doch muß man hier zwischen 
dem ganz gemeinen Straßenraub und den in einer sog. gerechten Fehde 
vorkommenden Räubereien unterscheiden, wenn auch schließlich beides 
auf ein und dasselbe hinauskam. Die Ritter und vornehmen adligen 
Herren pflegten selten einen Strauß mit den Städtern auszufechten, 
ohne daß sie ihnen vorher ihre Fehde- oder Bewahrungsbriefe zu⸗ 
geschickt hätten, in denen sie aus irgend einem mehr oder weniger stich— 
haltigen Grunde „rechtliche Absage“ thaten und sich damit „ihrer Ehren 
bewahrten,“ wie sie es hießen. Da wurde irgend ein Bürger namhaft 
gemacht, an den sie eine Schuldforderung hätten oder der ihnen Schaden 
zugefügt haben sollte, für den sie sich nun durch Anhalten der Güter 
von Nürnberger Bürgern überhaupt Genugthuung zu verschaffen suchten. 
Gelegentlich kam es auch vor, daß Nürnberger Kaufleuten ihr Gut ge— 
nommen wurde wegen einer Schuld, um die ein Ritter an den Kaiser 
Ansprüche zu haben vorgab. Dann berief sich der Rat jedesmal auf 
die ihm schon von Kaiser Friedrich II. zugesicherte Freiheit, daß Nürn— 
berger Bürger und ihre Güter sür das Reich kein Pfand sein dürften. 
Der ganze landsässige Adel der Umgegend von Nürnberg scheint sich 
nach und nach an solchen Raubfehden beteiligt zu haben. Stattliche 
— ZúüMW 
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). Das erst jetzt in dem im Auftrage des Nürnberger Stadtmagistrats von 
dem städtischen Archivar Mummenhoff zur Herausgabe vorbereiteten „Urkundenbuch 
der Stadt Rürnberg“ in seinem ganzen Umfange, soweit es noch erhalten ist, ans 
Licht kommen und dann erst allgemeiner Benützung zugänglich sein wird.
	        
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