Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Namen kommen da vor, die Egloffsteiner, Seckendorfer, Frauenberger, 
Wildensteiner, die Herren vom Berg, von Giech, von Streitberg, von 
der Kehr, von Aufseß, Namen, wie man sieht, die zum Teil noch heute 
n blühenden altadeligen Geschlechtern vertreten sind. Auch ein Götz 
„on Berlichingen wird uns bereits damals unter den Befehdern der 
Keichsstadt genannt. Selbst gräfliche Namen fehlen nicht, wie die 
hrafen von Castell, die Landgrafen von Leuchtenberg u. a. Doch 
iuch ohne „rechtlich Widersagen“ „unbewahrt ihrer Ehren,“ oder 
venigstens ohne die zur Ankündigung einer Fehde vorgeschriebene 
Zeit eingehalten zu haben, verübten die Ritter offenen Raub auf der 
randstraße. Meist wurden alle diese Raubfehden, nachdem sie längere Zeit 
jedauert hatten, durch Vermittelung benachbarter geistlicher oder welt—⸗ 
icher Herren gütlich beigelegt und die betreffenden Befehder dann, wie 
der Ausdruck lautete, von der Stadt „aus Sorgen gelassen“. Nicht 
elten aber nahm die Sache einen bösartigeren Verlauf. Außerdem 
aß öfters in von der Stadt allein oder gemeinsam mit dem ganzen 
randfrieden unternommenen Kriegszügen manch trotziglich auf einsamem 
Felsen ragendes Raubnest zerstört wurde, auch mit den vornehmen 
käubern selbst machte die Stadt, wenn sie sie in ihre Hände bekam, 
ächt erst langen Prozeß, sondern ließ sie einfach hinrichten, wofür wir 
m Laufe unserer Erzählung bereits einige Beispiele angeführt haben. 
Noch eine Stufe tiefer als die Egloffsteiner, die Redwitzer, denen ge— 
egentlich dies Schicksal widerfuhr, ein Schicksal, vor dem auch die 
zusdrücklich übersendeten Fehdebriefe nicht immer zu schützen ver— 
nochten,“) standen die ganz gemeinen Straßenräuber, die nicht einmal 
ein Pferd, geschweige denn ein Schloß ihr eigen nannten, die „Placker 
zu Fuß“, meist heruntergekommene Ritter oder Knechte von Rittern, 
die auf eigene Faust „auf der Straß grempeln“ gingen. Das waren 
ie eigentlichen „schädlichen Leute“, gegen die Kaiser Sigmund dem 
Rate jene vorhin erörterte Befugnis verlieh. Daß der Rat, wenn er 
olche „Staudenhechte“, wie man sie auch nannte, abfing, nicht gerade 
Zlimpflich mit ihnen verfuhr, läßt sich denken. Ausnahmslos wurden sie 
anter besonders verschärften Todesarten, gewöhnlich mit dem Rade 
hingerichtt. — 
Auch Bürger griffen wohl zur Gewalt und Selbsthilfe, wenn sie 
anders nicht zu ihrem wirklichen oder vermeintlichen Recht gelangen 
konnten. So verursachte der Stadt Nürnberg ein Ulmer Bürger eine 
ziemlich langwierige und kostspielige Fehde. Dieser, Werner Roßhaupter 
mit Namen, beschuldigte den Rat, daß er ihm in einer Schuldklage 
* w* Vgl. z. B. Roth von Schreckenstein, das Patriziat in den deutschen Städten. 
F 4.
	        
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