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Namen kommen da vor, die Egloffsteiner, Seckendorfer, Frauenberger,
Wildensteiner, die Herren vom Berg, von Giech, von Streitberg, von
der Kehr, von Aufseß, Namen, wie man sieht, die zum Teil noch heute
n blühenden altadeligen Geschlechtern vertreten sind. Auch ein Götz
„on Berlichingen wird uns bereits damals unter den Befehdern der
Keichsstadt genannt. Selbst gräfliche Namen fehlen nicht, wie die
hrafen von Castell, die Landgrafen von Leuchtenberg u. a. Doch
iuch ohne „rechtlich Widersagen“ „unbewahrt ihrer Ehren,“ oder
venigstens ohne die zur Ankündigung einer Fehde vorgeschriebene
Zeit eingehalten zu haben, verübten die Ritter offenen Raub auf der
randstraße. Meist wurden alle diese Raubfehden, nachdem sie längere Zeit
jedauert hatten, durch Vermittelung benachbarter geistlicher oder welt—⸗
icher Herren gütlich beigelegt und die betreffenden Befehder dann, wie
der Ausdruck lautete, von der Stadt „aus Sorgen gelassen“. Nicht
elten aber nahm die Sache einen bösartigeren Verlauf. Außerdem
aß öfters in von der Stadt allein oder gemeinsam mit dem ganzen
randfrieden unternommenen Kriegszügen manch trotziglich auf einsamem
Felsen ragendes Raubnest zerstört wurde, auch mit den vornehmen
käubern selbst machte die Stadt, wenn sie sie in ihre Hände bekam,
ächt erst langen Prozeß, sondern ließ sie einfach hinrichten, wofür wir
m Laufe unserer Erzählung bereits einige Beispiele angeführt haben.
Noch eine Stufe tiefer als die Egloffsteiner, die Redwitzer, denen ge—
egentlich dies Schicksal widerfuhr, ein Schicksal, vor dem auch die
zusdrücklich übersendeten Fehdebriefe nicht immer zu schützen ver—
nochten,“) standen die ganz gemeinen Straßenräuber, die nicht einmal
ein Pferd, geschweige denn ein Schloß ihr eigen nannten, die „Placker
zu Fuß“, meist heruntergekommene Ritter oder Knechte von Rittern,
die auf eigene Faust „auf der Straß grempeln“ gingen. Das waren
ie eigentlichen „schädlichen Leute“, gegen die Kaiser Sigmund dem
Rate jene vorhin erörterte Befugnis verlieh. Daß der Rat, wenn er
olche „Staudenhechte“, wie man sie auch nannte, abfing, nicht gerade
Zlimpflich mit ihnen verfuhr, läßt sich denken. Ausnahmslos wurden sie
anter besonders verschärften Todesarten, gewöhnlich mit dem Rade
hingerichtt. —
Auch Bürger griffen wohl zur Gewalt und Selbsthilfe, wenn sie
anders nicht zu ihrem wirklichen oder vermeintlichen Recht gelangen
konnten. So verursachte der Stadt Nürnberg ein Ulmer Bürger eine
ziemlich langwierige und kostspielige Fehde. Dieser, Werner Roßhaupter
mit Namen, beschuldigte den Rat, daß er ihm in einer Schuldklage
* w* Vgl. z. B. Roth von Schreckenstein, das Patriziat in den deutschen Städten.
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