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Thätigkeit, die Friedrich in den Reichsgeschäften entwickelte, veranlaßten
den König am 30. April 1415 auf dem Konzil zu Konstanz zum
Dank dafür zu der Ausführung des schon lange von ihm gehegten
Planes, die Mark Brandenburg nebst der Kur⸗ und Erzkämmerer—
würde erblich auf den Hohenzollern zu übertragen. Zwar wurde eine
Wiedereinlösung des Landes noch vorbehalten, allein, da die Summe,
um welche dies geschehen sollte, auf 400 000 Gulden erhöht wurde, so
durfte dies wohl bei der Ebbe, die beständig in dem königlichen Geld—
säckel herrschte, für alle Zukunft als ausgeschlossen gelten. Zwei Jahre
später, am 18. April 1417 fand auch die feierliche Belehnung Fried—
richs mit seiner neuen Würde, gleichfalls in Konstanz, statt. Nun
waren die Burggrafen Markgrafen und Kurfürsten geworden und
zählten fortan zu den mächtigsten und einflußreichsten Fürsten des
Reichs. Freilich blieben die fränkischen und märkischen Besitzungen
der Hohenzollern nur unter Friedrich und zwar nur bis zum Jahre
1487 in einer Hand vereinigt, um dann noch einmal, unter seinem
Sohne Albrecht Achilles auf kurze Zeit (1469 - 1486) zusammenzu⸗
kommen. Sonst aber blieben sie jahrhundertelang unter verschiedenen
Linien ein und desselben Hauses getrennt und erst 1791 wurden sie
durch das Aussterben der fränkischen Linie wieder miteinander ver—
einigt. Die Rangerhöhung ihres Vorfahren kam aber auch den Glie—
dern der letztgenannten Linie zu Gute, die, da Friedrichs Bruder
Johann im Jahre 1420 ohne männliche Erben starb, allein von den
Nachkommen des ersten brandenburgischen Kurfürsten fortgesetzt wurde.
Daher nannten sich fortan sämtliche Mitglieder des Hauses, mochten
sie nun in Berlin, auf der Kadolzburg, in Ansbach oder auf der
Plassenburg (bei Bayreuth) residieren, mit allen Titeln, die einem
Grafen von Brandenburg zukommen und von den fränkischen Be⸗
sitzungen sprach man von nun an als von den Markgraftümern oberhalb
Brandenburg⸗ Bayreuth) und unterhalb (Brandenburg-Ansbach) des
Gebirgs (früher „Gebürgs“ geschrieben), des fränkischen Jura.
Der kluge und praktische Burggraf Friddrich hatte von Anbe⸗
ginn seiner Regierung mit der Stadt Nürnberg in Frieden gelebt.
Nun vollends hatte er mit seiner neuen Erwerbung und noch mehr
mit den Reichsgeschäften, an denen er stets ganz hervorragend beteiligt
war, alle Hände voll zu thun und auch seine finanziellen Kräfte waren
dadurch in hohem Maße in Anspruch genommen. Wurde doch sogar
seinem Ehrgeize eine Zeit lang die römische Königskrone (in Stellver—
tretung Sigmunds) in Aussicht gestellt. Wie konnte sich ein derartiß
beschäftigter Furst da viel um die Nürnberger Verhältnisse kümmern.
(Forts. folgt.)