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Beschichte der Ktade Pürnberg.
(39. Fortsetzung.)
Wenn sie sich aber schon wohl oder übel fügten, so wollten sie
venigstens nicht ganz leer ausgehen und für sich und ihre eingesessenen
Bürger und Unterthanen den gleichen Gewinn — soweit dies eben
inging — herausschlagen wie die Fürsten. Und so geschah es.)
Der Spätsammer des Jahres 1300 sah eine stattliche Versammlung
n Nürnbergs Mauern. Als Beauftragte König Wenzels waren der
hHerzog Friedrich von Bayern und der Bischof Lamprecht von Bam—
herg erschienen, dazu vier böhmische Räte und außerdem eine große
Zahl fränkischer und schwäbischer Herren und Städteboten, die Bischöfe
»on Würzburg und Augsburg, die Burggrafen von Nürnberg, die
Hrafen von Oettingen und Wertheim u. a. m. Diese kamen über—⸗
ein, „von dem gewalt den si heten von dem römischen kunig,“ daß von
hnen allen, Herren und Städten, niemand den Juden weder Hauptgut
noch Zinsen („gesuch,“ wie der mittelalterliche Ausdruck lautet) zahlen
ind daß die Juden gezwungen werden sollten, ihre sämtlichen Unterpfänder
ind Schuldbriefe zurückzugeben. Dafür zahlten die Fürsten und
Ztädte, offenbar je nach Verhältnis der erlassenen Schulden, mehr
der weniger beträchtliche Summen an den König, der Herzog von
Hayern, der Bischof von Würzburg und der Graf von Oettingen z. B.
e 15000 Gulden, während die Städte, die nur noch eine Nachlese
jalten konnten, mit weit geringeren Summen angesetzt wurden, so
Rothenburg mit 1000, Schweinfurt mit 200, Windsheim nur mit 100,
Rürnberg allerdings immer noch mit 4000 Gulden. Im Ganzen
önnen dem König etwa 60000 Gulden nachgerechnet werden, die er
hei dem schmachvollen Handel verdient hat. **)
*) Wir sind für das Obenstehende der Darstellung Lindners gefolgt, a. a. O.
I. Bd. S. 108 ff., die allerdings von der Auffassung Hegels in den Städtechroniken,
bd. J S. 125 ff., wenn wir ihn richtig verstehen, wesentlich abweicht. Bei Hegel
st von einem auf die Städte ausgeübten Druck nicht die Rede, vielmehr betrachtet
r die allgemeine Tilgung der Judenschulden im Jahre 1890 ebenso als eine Gunst—
zezeugung des Königs gegen die Städte, wie für die Fürsten. Und in den Ur—
unden wird auch thatsächlich immer nur von einer den Städten, ihren Bürgern
ind Unterthanen vom Könige erwiesenen Gnade gesprochen.
*s) Lindner, a. a. O. S. 111 vermutet, daß sein Gesamtgewinn noch weit
jöher war.
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