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tums ihrer Bewohner zu sorgen. Je nach ihrer Größe waren die
Viertel in 12 bis 22 Hauptmannschaften eingeteilt, an deren Spitze
die Gassenhauptleute standen, die innerhalb ihres Bezirks wieder die—
selben Obliegenheiten hatten, wie die Viertelmeister, von denen sie ihre
Befehle empfingen.
Natürlich waren die Pflichten, die den Viertelmeistern und den
ihnen unterstellten Hauptleuten oblagen, besonders schwer in Kriegs—
zeiten und sonst wenn die Zeitläufte bedrohlich wurden und die Stadt
Grund hatte, auf ihrer Hut zu sein. Dann wurde „gemeine Wache“
gehalten, wie man es nannte, die Wachen an den Thoren wurden ver—
stärkt, die Mauern und Zwinger mit Bewaffneten besetzt. Gemeine
Wache hielt man aber auch, wenn ein Reichstag in Nürnberg statt⸗
fand, zu dem der Kaiser und die Fürsten mit zahlreichem Gefolge er—
schienen, dann wenn sich innere Unruhen in der Stadt erhoben, und
sonst bei außerordentlichen Ereignissen, seltsamerweise z. B. auch
wenn die Reichsheiligtümer gezeigt wurden. Kam es zu einer Be—⸗
lagerung der Stadt, so hatten die Viertelmeister mit Hülfe der ihnen
unterstellten Hauptleute die ganze wehrfähige Mannschaft aufzu—
bieten. Es geschah dies durch Ansagen von Haus zu Haus, in
Fällen plötzlicher, ganz unerwarteter Gefahr durch Trompetensignale.
Dann bliesen die Türmer auf den Türmen „Feind“ — es waren
deren auf den Uhrtürmen der Sebaldus- und Lorenzer Kirche,
dem inneren Laufer- und dem weißen Turm und auf „Sant
Margreten turn“ (dem Heidenturm, der damals noch höher war“) —
die Trompeter raunten alle Gassen auf und ab und „drumeten auf,“
auch Sackpfeifer und Pauker pfiffen und „paukten dem Fußvolk auf“
und alle Reisige und Fußknechte, Söldner und Bürger rannten und
liefen zu dem Thore, in dessen Richtung man die „sieb ausreckt.“
Auf den genannten Türmen nämlich befanden sich an lange Stangen
gebunden, Siebe, auf jeder Seite eins. Wenn nun eine Gefahr drohte,
so steckte man nach der Richtung, von wo der Feind kam, die Stange
hinaus, so daß das Sieb von allen gesehen werden konnte. Doch wird
man wohl beizeiten eingesehen haben, daß dies ordnungslose Hinrennen
nach den bedrohten Punkten nichts Gutes zur Folge haben konnte.
(Forts. folgt.)
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) Nach den strenggenommen allerdings nur für den markgräflichen Krieg der
Jahre 1449 und 1450 geltenden Ordnungen des Erhard Schürstab, Städtechroniken II,
S. 281. Merkwürdigerweise finden sich darunter weder der Vestnerturm noch der
Luginsland genannt. Auf letzterem befand sich dagegen „großes“ Werk, grobes
Geschütz, zu dem ein Büchfenmeister verordnet war. Ebd. S. 285.