Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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hoffte deshalb mit seinen Beschwerden bei diesem ein geneigtes Ohr 
zu finden. Die Klagepunkte betrafen zunächst das Schultheißenamt, 
von dem der Burggraf auf Grund der eben angeführten Urkunde zwei 
Drittel aller Gefälle, und von dem dritten Drittel noch außerdem 
10 Pfund Nürnberger Pfennige beanspruchte. Seit einigen Jahren, 
klagte er, wurden ihm diese rechtmäßig zustehenden Einkünfte vorent⸗ 
halten, wie nicht minder auch die ebenfalls zehn Pfund Pfennige jähr— 
lich, die ihm nach derselben Urkunde dem Zoll zu Nürnberg gebührten. 
Dazu komme, daß die Bürger die Gerichtsbarkeit des Schultheißen zu 
umgehen suchten, indem sie Fälle, die von Rechtswegen vor den Schult⸗ 
heißen gehörten, eigenmächtig vor ihr eigenes Forum, den Nürnberger 
Rat zögen. Dann hätten sie ihm sein Asylrecht, die Burgfreiung ver— 
letzt, indem sie einen Mann, der sich dahin geflüchtet, mit Gewalt 
wieder von da entführt hätten. Weiter verlangte der Burggraf 
12 Pfennige jährlich von jeder Schmiede in der Stadt und die Stel— 
lung eines Schnitters von jeder Hofstatt der Lorenzer Seite zur Zeit 
der Ernte. Alle diese Gebühren wurden ihm' ebenso wie seine Rechte 
am Walde, in St. Lorenzen Pfarr, wo der dritte Baum und ale— 
liegende Holz ihm zugehörte, schon seit längerer Zeit widerrechtlich 
verweigert. Auch nun die Gefälle, die ihm von den Köhlern und 
Pechbrennern, den Wagnern und Büttnern zukämen, sei er gebracht, 
weil diese Gewerbe von der Stadt nicht mehr im Walde geduldet vürden 
Ein besonders wichtiger Klagepunkt war dann, wie es in der alten 
Urkunde heißt, die uns als Quelle über diesen ganzen Streit dient, 
„daß ihm (von den Bürgern) seine Veste verbauet und verschlust waren, 
also daß niemand wieder der burger willen, davon oder darzu ge⸗ 
dommen möchte, bey tag oder bey nacht.“ Zum Schluß verlangte der 
Burggraf die Wartung und Pflege der Reichsburg für die Zeit, daß 
ein Kaiser mit Tode abgegangen wäre, bis zur Wahl eines neuen 
Königs, denn „er wäre des Reichs Burggrafe und hieße davon ein 
Burggraf von Nürnberg.“ Den Streit zu schlichten, beschied der 
Kaiser die Ratsherren der Stadt Nürnberg zu sich und forderte sie 
auf, sich über die vom Burggrafen vorgebrachten Klagepunkte zu ver— 
antworten. Der Rat rief die Genannten' zusammen und ließ sich von 
ihnen Vollmacht erteilen, den Streit so durchzuführen, wie es ihm 
gut dünkte. Darauf wurde der Streit einer Kommission überwiesen, 
zu der der Kaiser den Erzbischof Gerlach von Mainz, die Pfalzgrafen 
und Herzoge von Bahern, Ruprecht den Älteren und den Jüngeren 
(die Pfalzgrafen nannten sich von ihrer Stammverwandtschaft mit den 
bayerischen Wittelsbachern jederzeit auch Herzoge in Bayern), den 
Herzog Rudolf von Sachsen. den Coadiutor des Erzbistums Trier,
	        
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