Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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verfügen konnten. So kam die Mehrzahl der Güter, die das oben er⸗ 
wähnte Salbüchlein als dem Reich zugehörig bezeichne an die Her— 
zöge von Bayern, die noch 1274 von König Rudolf in diesem Besitze 
bestätigt wurden. Ehe also die Revindikationsbestrebungen Rnudolfs 
und seiner Nachfolger begannen, kann das Reichsgut nur einen ganz 
geringen Umfang gehabt haben. Nur die Stadt Nürnberg hatte sich, 
wenn sie, überhaupt jemals faktisch unter die bayerische Hoheit geraten 
war, von dieser wieder zu befreien gewußt“) und auch der Reichswald, 
von dem wir gleich ausführlich zu handeln haben, scheint dem Reiche 
niemals entfremdet gewesen zu sein. 
Wie lange die Landvogtei Nürnberg eigentlich bestanden hat, 
läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Als Vögte sind in der nächsten 
Zeit nach Berthold Pfinzing ein Dietegen von Kastel (etwa 1301 -1306), 
ein Heinrich von Nortemberg (1807) ein Albert von Hohenlohe (1811) 
nachweisbar. Dann werden noch Ludwig von Hohenlohe und Heinrich 
von Dürwang, letzterer mehrfach, urkundlich als Landvögte unter Lud— 
wig dem Bayern erwähnt. Heinrich von Dürwang ist auch wohl der 
letzte, der mit diesem Titel bezeichnet wird. Aber noch 1873 in einer 
Urkunde Conad Waldstromers, die von verschiedenen Gerechtsamen an dem 
Reichswalde handelt, begegnen wir dem Landvogt als obersten Richter 
über alle Frevel, die in und an dem Walde geschehen. Und wenn 
dreizehn Jahre vorher, 1860, Karl IV. dem Schultheißen zu Gmund, 
Konrad von Bissingen, befiehlt, daß er alle seine und des Reichs Rechte 
und Nutzen fördern soll, in der Vogtei in Schwaben und „in unsern 
Steten in Franken, di Uns und dem Reich iczund ledig sint, und in 
allen Amtern und Vogteien in den Steten und uff dem Lande“ so 
wird darunter wohl auch die Landvogtei Nürnberg eingerechnet gewesen 
sein. Wie schon aus anderen Gründen werden wir wohl auch daraus 
mit Recht annehmen dürfen, daß sich der Reichsbesitz im Laufe des 
14. Jahrhunderts immer mehr verringerte, so daß man schließlich von 
der Aufstellung eines eigenen Landvogts für Nürnberg absah. 
Daß die Burggrafen wenigstens seit 1278, wahrscheinlich aber schon 
seit sehr viel früher, auf der Kaiserburg nichts mehr zu thun hatten, wurde 
schon des öfteren erwähnt. Ein besonderes Interesse hat nun für uns die 
Frage, ob an ihrer Stelle die Reichsvögte zugleich auch Pfleger und Ver⸗ 
walter der Reichsburg in Nürnberg waren, ob sie daselbst das Amt eines 
Burgvogts (castellanus) versehen haben. Wir glauben diese Frage bejahen 
zu müssen, denn einerseits ist uns auch sonst urkundlich überliefert, 
daß den Landvögten die Aufsicht über die festen Pläße ihrer Provinzen 
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