ceich
hie
r die
Jgut
8 die
denh),
ij die
trägt
Orent
Form
Nürn⸗
‚efälle
‚erech⸗
79, zu
n hat.
sowie
cberger
Reiche
tze der
anden.
Ort.
tzum
haben,
iichten,
n Ur⸗
rentisch
Fürn⸗
ungen,
ichtung
dieser
erstand
Wahr⸗
r nicht
nügend
wohl
irnberg
inderet
—
117
verfügen konnten. So kam die Mehrzahl der Güter, die das oben er⸗
wähnte Salbüchlein als dem Reich zugehörig bezeichne an die Her—
zöge von Bayern, die noch 1274 von König Rudolf in diesem Besitze
bestätigt wurden. Ehe also die Revindikationsbestrebungen Rnudolfs
und seiner Nachfolger begannen, kann das Reichsgut nur einen ganz
geringen Umfang gehabt haben. Nur die Stadt Nürnberg hatte sich,
wenn sie, überhaupt jemals faktisch unter die bayerische Hoheit geraten
war, von dieser wieder zu befreien gewußt“) und auch der Reichswald,
von dem wir gleich ausführlich zu handeln haben, scheint dem Reiche
niemals entfremdet gewesen zu sein.
Wie lange die Landvogtei Nürnberg eigentlich bestanden hat,
läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Als Vögte sind in der nächsten
Zeit nach Berthold Pfinzing ein Dietegen von Kastel (etwa 1301 -1306),
ein Heinrich von Nortemberg (1807) ein Albert von Hohenlohe (1811)
nachweisbar. Dann werden noch Ludwig von Hohenlohe und Heinrich
von Dürwang, letzterer mehrfach, urkundlich als Landvögte unter Lud—
wig dem Bayern erwähnt. Heinrich von Dürwang ist auch wohl der
letzte, der mit diesem Titel bezeichnet wird. Aber noch 1873 in einer
Urkunde Conad Waldstromers, die von verschiedenen Gerechtsamen an dem
Reichswalde handelt, begegnen wir dem Landvogt als obersten Richter
über alle Frevel, die in und an dem Walde geschehen. Und wenn
dreizehn Jahre vorher, 1860, Karl IV. dem Schultheißen zu Gmund,
Konrad von Bissingen, befiehlt, daß er alle seine und des Reichs Rechte
und Nutzen fördern soll, in der Vogtei in Schwaben und „in unsern
Steten in Franken, di Uns und dem Reich iczund ledig sint, und in
allen Amtern und Vogteien in den Steten und uff dem Lande“ so
wird darunter wohl auch die Landvogtei Nürnberg eingerechnet gewesen
sein. Wie schon aus anderen Gründen werden wir wohl auch daraus
mit Recht annehmen dürfen, daß sich der Reichsbesitz im Laufe des
14. Jahrhunderts immer mehr verringerte, so daß man schließlich von
der Aufstellung eines eigenen Landvogts für Nürnberg absah.
Daß die Burggrafen wenigstens seit 1278, wahrscheinlich aber schon
seit sehr viel früher, auf der Kaiserburg nichts mehr zu thun hatten, wurde
schon des öfteren erwähnt. Ein besonderes Interesse hat nun für uns die
Frage, ob an ihrer Stelle die Reichsvögte zugleich auch Pfleger und Ver⸗
walter der Reichsburg in Nürnberg waren, ob sie daselbst das Amt eines
Burgvogts (castellanus) versehen haben. Wir glauben diese Frage bejahen
zu müssen, denn einerseits ist uns auch sonst urkundlich überliefert,
daß den Landvögten die Aufsicht über die festen Pläße ihrer Provinzen
—L
B675