Metadaten: Martin Behaim, der erd- und himmelskundige Seefahrer

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gegen das Gesetz mit einer achttägigen Haft in einsamer 
Zelle zu büßen habe. 
Martin klagte weder über den Spruch, der nur des 
Gesetzes Willen vollstreckte, noch grämte er sich herbe 
darum, daß ihm die Botschaft des königlich portugiesischen 
Leibarztes an dessen Vetter zunächst so unwillkommenen 
Lohn eingetragen hatte. Die Woche in der Zelle brachte 
ihm in den Augen der Mitbürger nicht Schmach noch 
Schande, da er nichts Unehrenhaftes vollbracht, sondern 
nur in jugendlichem Überschäumen einer Sitte nicht ge— 
achtet hatte. Der Rat verstattete ihm vierzehn Tage Auf— 
schub für die verhängte Buße, da er just für sein väterlich 
Geschäft noch eine wichtige Angelegenheit mit dem Herrn 
Bartholomäus von Eyb in Frankfurt verhandeln mußte. 
Es war später kaum nötig, daß Bernhard Walther seinen 
jungen Freund um den kleinen Unfall mit fröhlichen 
Worten zu trösten versuchte. 
Nachdem Behaim seine Geschäfte in Frankfurt ge— 
ordnet, darauf seine Haftwoche verbüßt hatte, ging es an 
die Auseinandersetzung mit seiner Familie. Onkel Leon— 
hard, der die Stelle des Familienhauptes einnahm, er— 
klärte sich nach längerem Sträuben nunmehr mit des Neffen 
Plan einverstanden; Martin verlangte aus dem väterlichen 
Nachlaß vorläufig eine ganz geringe Summe, mit der er 
bis zu seiner Ankunft in Portugal auskommen konnte. 
Mit den Segenswünschen der Seinen verließ er gegen 
Ende des Jahres 1483 zum zweitenmal seine Vaterstadt, 
um sich zunächst wieder nach Antwerpen zu begeben. War 
diese Art zu reisen auch nicht räumlich die schnurgeradeste 
Route, so blieb der Weg über Antwerpen nach Lissabon 
doch zeitlich der kürzeste. In seinen Koffern führte Be— 
haim diesmal alle die Sachen mit, von denen er dem
	        
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