Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Mangel an zunfimässigen Arbeitskräften zu entschuldigen 
und wo dies berechtigt erscheint, werden die klagenden 
Gesellen angewiesen, erst darnach zu trachten, dass ein 
tüchtiger Gesell sich für die Stelle melde.!) Sind aber 
wirklich andere, zünftige Leute vorhanden, so muss der 
Meister den unzünftigen entlassen, °) 
Solch ein entlassener „Unzünftiger“ versucht dann 
wohl als ordentlicher Gesell rezipiert zu werden,?) aber 
es ist naheliegend, dass man ihn, den kaum ausgewiesenen, 
nicht schon nach wenigen Wochen wieder aufnimmt. ‘) 
Dass übrigens die Meister sehr gern trotz des Verbotes 
solche entlassene Arbeiter wieder beschäftigen, können 
wir aus dem Schluss des Protokolls vom 16. Juli heraus- 
lesen.”) Dort muss den sämmtlichen Meistern ausdrücklich 
untersagt werden, jenen entlassenen und mit seinem Auf- 
nahmegesuch abgewiesenen, noch fernerhin mit Arbeit zu 
versehen. Dass dies trotz alledem geschieht, beweist ein 
späteres Protokoll. °) 
Die Meister haben es also sehr wohl gelernt, die 
ihnen lästigen Bestimmungen zu umgehen, wenn sie auch 
zum Schein in den Rugsamtsverhandlungen noch für Ein- 
haltung der Lehrzeit plaidieren.”) 
So kann es uns nicht wundern, wenn wir im Jahr 
1807 sogar von neun unzünftigen Arbeitern hören, die in 
verschiedenen Werkstätten neben den Gesellen beschäftigt 
werden.®) Die Gesellen bringen diesen Übelstand vor dem 
Rugsamt zur Sprache, und bitten, um die Sache vor der 
yesammten Gesellenschaft beraten zu können, um die Er- 
I) Ibidem, ferner Prot. 12. Aug. 1802. f. 558. 
2) z. B. Rugsamts-Prot. 25. Juni 1805. f. 440. 
3) Rugsamts-Prot. 11. Juli 1805. f. 470, 
4) Rugsamts-Prot. 16. Juli 1805. f. 484. 
5) Ibidem f. 485, 
6) Rugsamts-Prot. 22, Dez. 1807. f. 409: Nr. 3. 
7) Rugsamts-Prot. 16. Juli 1805, f. 485. 
83) Rugsamts-Prot. 1. Dez. 1807. £f. 387.
	        
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