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Das durch Abhaltung von Zuwachs mit der Zeit reduzierte
Angebot von Arbeitskräften würde, so hoffen sie, auch
die Lage des Einzelnen verbessern und somit die Ver-
einigung auch denen einen Vorteil bringen, welchen gänz-
licher Mangel an Geldkapital jede Hoffnung, Meister zu
werden, abgeschnitten hat.
Sehen wir nun zu, wie die Korporation ihre Feuer-
probe besteht, wie sie zum erstenmal versucht, ihre Ab-
sichten zu verwirklichen.
Zwei Gesuche, das eines Nürnberger Bürgers, namens
Weber um das Meisterrecht, und das eines gewissen
Kürschner, als Gesell rezipiert zu werden, sind es, die
kaum sechs Wochen später dazu die Veranlassung bieten.
Beide Gesuche gehen nach kurzen rugsamtlichen Ver-
handlungen!) an das Handwerk zurück, damit dieses zu
denselben Stellung nähme und seine Entschliessung dann
dem Rugsamt durch die Geschworenen wieder übermitteln
lasse
Leider existieren über die Versammlungen des Hand-
werks keine Protokolle; darum müssen wir uns mit dem
natürlich nur dürftigen Bericht der Geschworenen in der
nächsten Sitzung des Rugsamts begnügen. Diese über-
reichen nun dem Amt eine Denkschrift, worin die sämmt-
lichen Meister, sowie die Alt- (oder Laden-) Gesellen?)
lurch eigenhändige Unterschrift erklären, „weil keiner
ler beiden Petenten des Handwerks gehörig kundig sei,
auch keinem der beiden willfahren zu können“,
Es ist interessant, dass auch die Meister gegen die
Beschränkung der Gesellenzahl nichts einzuwenden haben;
nur ein einziger, der Jüngste Geschworne Riedel, der vor-
letzte von den neu aufgenommenen Meistern, spricht für
1) Rugsamts-Prot. 6. Nov. 1800. f. 417. bzw. 6. Nov. 1800, f. 417a.
2) Die Vertreter der Gesellenschaft.