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gehern, inclus. aller Aufstände .
und 1 Mass Wein.
Stubengeld , . .
Der Magd Trankgeld
In die Lade
fl. kr.
2 —
JB
30
Knechts-Gebühren,
Dem Rugsknecht bei der Admission, incl. des
Fordergeldes . .0.0.0.0.0.. .— 15
Bei dem Meisterspruch, auch incl. des Forder-
geldes . 0.0 ss — 15
Alles in allem nicht weniger als 33 Gulden 6 Kreuzer!
Dazu kommt noch, dass bei jeder Neuaufnahme ein
Vermögensnachweis verlangt wird; die Summe, welche
man für erforderlich hält, ist „100 "Thaler oder doch we-
nigstens 100 Gulden.“!)
Die 12 Waarenzeichen, mit denen die Bleistift-
macher ihre Fabrikate versahen und versehen mussten,
standen bis zum Jahr 1708 noch nicht genau fest, jetzt
aber werden sie durch das Rugsamt „ordentlich be-
schrieben“, ?) es sind die folgenden:
1. Das Pistol.
2. "Das Kleeblatt.
3. Das Posthorn, :
4. Der Stern.
5, Das Herz mit dem Pfeil.
6. Das Jägerhorn.
7. Die Pose.
8. Die Brille.
9. Die Krone.
10. Das Männlein mit dem
Pfitschenpfeil. ?)
11. Der Hobel.
12. Die Weintranbe.
1) 1708 Actum 3 Punct 3. In der Ordnung von 1781 ist von
diesem Erfordernis nicht mehr die Rede.
2) Protokoll 1708. Punet 1,
3) soviel wie Armbrust.