Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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gegenüber bedeutet das, was sie jetzt erreicht haben, einen 
nicht unwichtigen Fortschritt, es dokumentiert, dass man 
im Rathaus über die Einverleibung der Bleistiftmacher ins 
Schreinerhandwerk jetzt anders denkt wie vordem, dass 
man glaubt, den Übergriffen der Schreiner hier entgegen- 
treten und den Bleistiftmachern Konzessionen machen zu 
sollen, „damit nicht neue litigia erregt werden.“ !) Man 
hat eben eingesehen, dass zu den stetigen Petitionen der 
Bleistiftmacher wirklich begründete Veranlassung vorlag 
und dass sie mindestens auf eine Sonderstellung im Schreiner- 
gewerbe einen berechtigten Anspruch hatten. 
Allein von dieser Erkenntnis bis zu Thaten ist noch 
ein Weiter Schritt; es vergehen nahezu zwei Jahre, 
bis wir über den weiteren Verlauf der Sache wieder etwas 
hören. 
Das Rugsamt, dem der Rat den Auftrag erteilt, über 
die zu ergreifenden Massregeln Vorschläge zu machen, hat 
zu Anfang des ‚Jahres 1708%) ein Projekt eingereicht, 
nach welchem der Schreinerordnung einige Sonderbe- 
stimmungen, die Bleistiftmacher betr., sollten angefügt‘ 
werden. Dieses wird, nachdem es zuerst noch einmal an 
las Rugsamt zurückverwiesen worden, am 14. März 1708 
vom Rat olıne wesentliche Änderungen angenommen. ?) 
Für die Bleistiftmacher ist es von der weittragendsten 
Bedeutung. Die bisher herrschende Tendenz, in erledigte 
„Stellen“ nur Schreiner einrücken zu lassen und so die 
eigentlichen Bleistiftmacher zum, Aussterben. zu bringen, 
ist vollständig aufgegeben worden. Nur 2 von den 12 
Stellen sollen künftig vom Schreinerhandwerk besetzt 
werden dürfen, die übrigen 10 aber von den Bleistift- 
I) Rats-Prot. tom, 1706. No. 3. f. 114 
2) Rats-Prot. tom. 1707. Nr. 10. f. 89. 
3) Rats-Prot. tom. 1707. Nr. 12. f. 70.
	        
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