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vorgekommen, dass die mit ihrer Bedienung betrauten
Arbeiter, die fortwährend Holzbrettchen an den Sägen
entlang zu führen haben, durch die immerwährende Be-
schäftigung die Gefahr gering achten lernten, die ihnen
Aurch die schnell rotierenden Sägeblätter droht, und gar
mancher hat sich schon durch seine Unachtsamkeit schlimme
Verletzungen zugezogen.
War nun auch früher schon die eine oder die andere
Schutzmassregel angebracht, so wurde doch erst gründlich
Wandel geschaffen, als durch die Fabrikinspektion und
besonders die Berufsgenossenschaft darauf gedrungen wurde,
dass jede einzelne Säge durch eine Blech- oder Draht-
gitterumhüllung der Berührung entzogen wurde.
Bei diesen Neueinführungen hat sich die auch sonst
häufig beobachtete Erscheinung gezeigt, dass sich die Ar-
beiter nicht so schnell an die doch in ihrem eigensten
Interesse liegenden Neuerungen gewöhnen konnten, weil
sie manches Unbequeme in der Bedienung darboten, und
es kam sogar vor, dass die Arbeiter‘ die Schutzvor-
richtungen von den Maschinen ganz entfernten, um in
alter Weise ungehindert, aber auch ungeschützt weiter Zu
arbeiten.!) Erst allmählich machte man sich mit dem
Neuen vertraut.
Mit der Abstellung der beiden erwähnten Übelstände
sind alle Bedenken beseitigt, welche vom sanitären Stand-
punkt aus gegen die Fabrikation geltend gemacht werden
konnten.
Die Arbeitsräume entsprechen der überwiegenden
Mehrzahl nach den hygienischen Anforderungen. Die
meisten Fabriken haben, sofern sie nicht in den 70er und
30er Jahren entstanden sind, doch in jenen Jahren, durch
Vergrösserung der Betriebe veranlasst, Neubauten aufge-
{) Handelskammerberichte: (Auszüge aus den Berichten der Fa-
brikeninspektoren) 1887 p. 57; 1889. p. 84; 1890 pD. 108/9,