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Die Bleistiftmacher in der Stadt sind nicht in der
Lage, der Stümpelei in den unzünftigen Werkstätten vor
der Stadt energisch entgegentreten zu können. Die
Hauptschuld daran trägt der Umstand, dass seit dem Jahr
1796 der ganze Nürnberger Burgfrieden (das Gebiet vor
den Stadtmauern) infolge einer plötzlichen preussischen
Okkupation zur Markgrafschaft Ansbach gehörte und also
unter dem König von Preussen stand. ;
An diesen richten deshalb im Jahr 1803 die fünf
zünftigen Meister extra muros auf Anregung des Wöhrder
Bleistiftmachers Rögner eine Wwohlmotivierte Petition, !)
in welcher sie um „Errichtung einer besonderen Zunft“
bitten. Als Anlage fügen sie eine Abschrift der beiden
Ordnungen der Bleistiftmacherzunft von 1731 und 1795 ?),
sowie eine KErklärung der städtischen Meister bei. in
welcher diese ihre Zustimmung zu dem Plan erteilen.
Die k, preuss. Domänen-Kammer zu Ansbach, an
welche die Petition zunächst gelangt, fordert nun von
lem k. Kameralamt Wöhrd ein Gutachten in der Sache
ein?) und dieses berichtet am 21. Dezember zurück, die
Errichtung einer derartigen Zunft könne man nicht gut
heissen.
In der näheren Begründung dieser Ansicht wird vor
allem darauf hingewiesen, dass man gegen die Stümpler, *)
' die sich nicht freiwillig inkorporieren liessen, doch nicht
1) Acta des Nürnberger Burgfriedens Nr. 2007. — Acta des
Kameralamts Wöhrd Nr. 180. (Stadtarchir.)
2) Diesem glücklichen Umstand verdanken wir die Kenntnis der
zweiten Ordnung.
3) 31. Oktober 1803.
4) Die Petition hatte 13 Stümpler angegeben: „Die Wittwe Loh-
yauerin (mit einem Sohn), die Wittwe Schmidmern, beide in den Jo-
aannisgärten, Jordan auf der Hadermühl, ferner 3 zu Schweinau, 1
zu Eibach, 1 zu Röthenbach, Faber im Spitzgarten bei Stein, Gutt-
knecht und Buffo in Stein, Meinetsberger in Steinbühl, Birkmann in
Vandrenth