Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

107 
herum fällt nun fort; auch die letzteren sind jetzt an- 
erkannt, zumeist haben sie gemäss dem Von Montgelas 
eingeführten Konzessionssystem eine vom Staat erteilte 
„Bleistiftfabrik- Gerechtigkeit“). Auch darf fortan jeder, 
wohin er will, seine Fabrikate liefern, nicht mehr wie 
bisher, wird die „Stümplersware“ an den Thoren ange- 
halten — zünftige und unzünftige Bleistiftmacher stehen 
sich nun rechtlich vollkommen gleich. 
Was die Stellung der Arbeiter betrifft, So sind die 
Bestrebungen der Meister, in Äusserlichkeiten wieder zur 
Organisation des alten Handwerks zurückzukehren, Vvoll- 
ständig beseitigt; sie sind in ihrer Verkehrtheit erkannt 
und über den Haufen geworfen worden. Nie ist im Fol- 
genden mehr von den Lehrjungen oder Gesellen des Ge- 
werbes die Rede; in einem Aktenstück, welches die ein- 
zelnen Gewerbe, die Zahl der Meister und Gesellen an- 
gibt,?) ist bei den Bleistiftmachern unter der Rubrik: 
Gesellen keine Zahl angegeben mit der Bemerkung „wird 
fabrikmässig betrieben“. 
Indess gibt es noch Meister sowie Meisterrechts- 
aspiranten und diese müssen auch noch eine Lehrzeit 
durchmachen und Meisterstücke verfertigen, aber voll- 
ständig, auch sozial getrennt von diesen steht die grosse 
Masse der andern Arbeiter, Leider können wir über die 
zum Meisterrecht notwendigen Bedingungen nichts näheres 
anführen, denn die einst in der Registratur der k. Polizei- 
direktion Nürnberg vorhandenen Akten (1806 —1818) „über 
das ein- und ausschreiben der Lehrlinge“ und „das Meister- 
werden der Bleistiftmacher“ sind nach Ausweis eines im 
Stadtarchiv befindlichen Repertoriums nicht mehr vor- 
handen. 
L) Steuerkataster im Kreisarchiv 1808. passim, 
2) Collectaneen über verschiedene in Handwerkssachen vorkom- 
mende Gegenstände, (Stadt-Archiv.) Allgemeine Notizen Handel und 
Gewerbe betr. Beilage zur Currende (aus den Jahren 1810—20)}.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.