Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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leuten und Viertelmeistern genau Buch geführt wurde. Es wurden 
in beiden Pfarren zusammen 5000 gezählt, eine nicht geringe Summe 
wenn man bedenkt, daß Kinder und wie es scheint, auch Frauen, außer, 
wenn sie selbständig waren, nicht mit eingerechnet sind. Das —* 
wurde im Marstall in sechs Ofen gebacken. Der Laib wog anfangs 
über fünf Pfund, als das Korn immer mehr aufschlug, zog man 6 
vor, anstatt das Gewicht übermäßig herabzusetzen, lieber gröber und 
„ersprießlicher“ zu backen. Besonders bewährte sich die Maßregel, das 
Brot immer erst acht Tage alt werden zu lassen, ehe man es ausgab. 
Die Brotausgabe dauerte Vor- und Nachmittag je vier Stunden und 
es gingen in der Stadt allein an einem Tage an 10400 Laib Brot 
auf. Dazu kamen für Wöhrd und Gostenhof noch andere 2500 Brote 
hinzu. In den letzten 59 Wochen wurde das Brod nur je einen Tag 
in der Woche ausgegeben. Die Fürsorge, die der Rat beizeiten mit 
dem Einkauf von Getreide getroffen und dann seine vorsichtige Spar— 
samkeit bewirkten, daß selbst am Ende der Teuerung einige Kornhäuser 
noch voll waren. Im Jahre 1517 konnte der Rat auch den Bäckern 
aus „gemeiner Stadt Kästen“, d. i. den Kornhäusern Korn hergeben. 
Die Bäcker unterlagen seitens der Obrigkeit einer ziemlich scharfen 
Kontrolle. Aus dem Rate waren vier „Meister über das Brot“ ein⸗ 
gesetzt, die man später als „Deputirte das Brot aufzuheben“ oder 
„Beckenherren“ zu bezeichnen pflegte. Sie hatten zusammen mit vier 
Meistern des Bäckerhandwerks darauf zu achten, daß beim Brotbacken 
und -Verkauf alles nach den vom Rate gegebenen Vorschriften seinen 
Gang nehme, daß zu den verschiedenen Brotsorten nur das bestimmte 
Mehl verwendet würde, daß die Bäcker (oder „Becken“, wie man sie 
gewöhnlich hieß, eine Bezeichnung, die bekanntlich auch heute noch in 
Nürnberg die übliche ist) nicht zu kleines Brot backten u. a. m. Zu 
kleines Brot wurde zerschnitten, der Bäcker, dem dies zweimal in der 
Woche passierte, durfte einen ganzen Monat lang nicht backen. Auf— 
fallend ist die Bestimmung, daß die Bäcker in ihren eigenen Häusern 
oder Läden kein Brot feil haben durften, „von der ersten frumesse, di 
—D Egidy'!, 
d. h. natürlich den ganzen Tag über. Für die Zwecke des Brotver— 
kaufs bestand vielmehr von altersher ein anscheinend erst im Jahre 
1332 urkundlich vorkommendes „Brothaus der Bürger“, d. h. ein 
städtisches Brothaus, das bei den Fleischbänken oder dem Fleischhause 
gelegen war, nach Mummenhoff indeß nicht, wie man früher glaubte, 
mit dem in frühester Zeit als Rathaus benützten Tuchhaus identisch 
gewesen sein kann. Nur hier sollten alle Semmeln, die „alle pecken 
in dirre stat pachent“, feilgehalten werden. Wie aber dieses Brothaus
	        
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