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berg seine weitgehende Vollmacht nicht noch überschreite.
Schulenburg‘ nahm Anstoss daran, dass Hardenberg, ohne
ihm etwas zu sagen, wie es scheint bei der Anwesenheit
des Königs zu Ansbach, diesen für die verwitwete Mark-
gräfin um das Jahresgehalt von 20000 Gulden gebeten
hatte! Einen Gegenschlag gegen diese Umgehung des
Ministeriums wird man wohl darin sehen dürfen, dass das-
selbe nach der Rückkehr Schulenburgs in die Hauptstadt
den Provinzialminister für den ihm unterstehenden Ver-
waltungsbereich auf den ordentlichen Geschäftsweg‘ ver-
wies. Als er sich dann bei Schulenburg verteidigte, ant-
wortete dieser, er sei mit dem Schreiben des Ministeriums,
das er ja wohl selbst veranlasst hatte, vollkommen einver-
standen; man müsse verhüten, dass das Ministerium für die
Angelegenheiten von Ansbach-Bayreuth verantwortlich sei,
öhne von ihnen Kenntnis zu haben.?
Das Fehlen eines starken Rückhalts im Ministerium
war für Hardenberg deshalb von besonderem Ge-
wicht, weil er auch unter den markgräflichen Beamten
nicht überall Unterstützung und freudige Hingebung fand,
die wesentliche Bedingung eines sicheren Ganges der Re-
gierung und für die schwierigen Aufgaben, die er zu be-
wältigen hatte, kaum entbehrlich. Die beiden Fürstentümer
waren unter dem letzten Markgrafen seit langer Zeit zum
ersten Mal wieder vereinigt. Die oberste Instanz bildete
unter ihm das fürstliche Ministerium zu Ansbach: dasselbe
war die einzige Zentralbehörde,® Im übrigen hatte Karl
Alexander bei dem Anfall Bayreuths die Behördenorgani-
1. S. das Schreiben Schul. vom 7. Aug. 1792.
2. Hard, an Schul. d. d. Ansbach 2. Nov. 1792, Schul. an
Iard. d. d. Berlin 10. Nov. 1792; R. XI. Frankreich: Schulenburg
17092—1708.
3. Gen.-ber. $ 55. — Nach Julius Meyer: Beiträge 187 f. zählte
das Ministerium am Ende der märkgräflichen Zeit 5 wirkl. Minister
u. 2 geh. Räte.