Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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thun, soll man den losungschreibern umb bericht zustellen, was 
es mit solchen kupffern für eine beschaffenheit habe. 
3034. [1621, IX, 64 b] 5. Dezember 1621: 
Katharina, Heinrich Porphyrıii Wacks ehewirtin, soll man 
ihr begern, ihr von Heinrichen Ulrichs, kupferstechers, 
alhie noch habenden kupfern wegen ihres mütterlichen guts eine 
ergetzung zu thun, ablainen, ihr aber aus mittlaiden aus der 
losungstuben ein dutzet gulden raichen lassen, ihr aber sagen, 
sich von hinnen an andre ort zu thun. 
3035. [1621, IX, 82 b] 11. Dezember 1621: 
Drey reutter in deß provosen eisen, welche sich gegen ett- 
lichen geltwexlern dergestalt erzeigt, das es für eine plackerey zu 
halten, soll man auff eine urphed mitt bezalung der atzung und 
einer strefflichen [red] dißmal aus gnaden von statten lassen, 
ihnen aber, wie auch allen andern soldaten zu roß und fuß 
ernstlich verpieten, sich hinfüro deß antastens der geltwexler aller- 
dings zu enthalten, weil man spüret, das sie Meiner Herren 
befehl mißbrauchen. Dabey ist ferner befohlen, Paulussen Rau, 
bürgern alhie, auff ein thurn gehen zu lassen und auff Hannsen 
Petzolts und Michel Vischers von Lengenfeld aus 
Meissen ansag und Matthes Rems, corporals, bericht zu red 
zu halten. 
3056, [1621, X, 20 bj] 18. Dezember 1621: 
Fın weıterer Ratsverlaß über diesen Gegenstand, sowie 
TeErNeEr 
5057. [1621, X, 36 a] 22. Dezember 1621: 
HannsenPetzoltund Michel Fischer soll man auff ein- 
gezogene kunthschafft ihre angehaltene gelter widerumb verfolgen 
lassen, weil sie gleichwol beygebracht, das sie daßelb nitt auff- 
gewexelt, sonder aus ihren wahren erlöset; Paulussen Rau 
aber auslassen, wie auff seiner sag verzeichnet. 
3038. [1621, X, 73 b] 7. Januar 1622: 
Uff das mündlich furbringen, das ein kremer, der seinem 
vorgeben nach von Rotenburg sey, ettliche paßquillische ge- 
mähel, den pfälzischen kehraus und ander dergleichen ding mehr, 
alhie [74 a] offentlich fail gehabt, ist befohlen, ihne drauff zu red 
zu halten, ime und allen andern dergleichen krämern solche 
schmachhaffte gemäl nemen und dem rath zu Rotenburg solchs
	        
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