Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

40 
204, [1577, II, 38 b] 29. Mai 1577: 
Auf Elias Lenckers, goldschmids, ansuchen, seiner 
dochter zu vergunnen, auf deß Walchen, goldschmids, 
dochter hochzeit zu Fürt tischjunckfrau zu sein, soll man den 
Walchen erfordern und von ime vernemen, warumb er seiner 
dochter hochzeit zu Fürt und nicht alhie halt; und den bericht 
widerpringen. 
2475, [1577, II, 41 bl] 30. Mai 1577: 
Auf den widergebrachten bericht, das sich Sebastian 
Walch, goldschmid, vor etlichen jaren hinab gen Fürt 
gesetzt und nicht mehr hie ist, soll man ine aus dem bürgerbuch 
thun und weiter für kainen bürger erkennen. Auch Eliassen 
Lenckers dochter und Anna Wolfartin verpieten, seiner, deß 
Walchen, dochter auf irer hochzeit nicht zu dienen. 
3%. [43 b] Hannsen Beer, goldarbeiter, soll man zu 
bürger annemen. . . 
203. [1577, II, 45 a] 31. Mai 1577: 
Albrecht Brechtel, maler, kommt in einer gleichgul 
tigen Angelegenheit vor. 
2478, [1577, II, 52 a] 3. Juni 1577: 
Den supplicirenden Martin Rehle*), gold schmid, soll 
man bei der auferlegten straf zechens halben auf dem land 
pleiben lassen. 
279. [52 b] 4. Juni 1577: 
Auf Gabriel Glockenthons suppliciren ... 
2380. [1577, III, 8 bj] 8. Juni 1577: 
Auf Lorenz Meldemans, briefmalers, erpieten ... 
381. [1577, III, 2. Abt. 2 a] 13. Juni 1577: 
Dem rathe zu Augspurg soll man auf ir schreiben, den 
streit belangend, so die silberkremer und goldschmid von 
wegen failhabens und verkauffens der silberarbait bei inen haben, 
wie es alhie damit gehalten werde, wider zur antwort schreiben, 
das diejenigen, so das silbergeschmeid in iren offnen kremen und 
leden alhie verkauffen, von dem goldschmidhandwerck sein müssen; 
andern aber, die ir maisterschafft auf dem goldschmidhandwerck 
nit bewehrt, den werd es nit gestattet. Was aber handtirende 
personen belangt, welche das silbergeschmeid alhie einkauffen, 
1) Goldschmiede-Verzeichnis Nr. 442 (1566), dazu die Anmerkung. Ebenda 
S 7 (1573). Rosenberg Nr. 1237.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.