fullscreen: Von 1520-1534 ([2. Band])

Seit der Kirchenvisitation im Jahr 1528 wurde in N ürnberg 
eine Kirchenordnung geplant, die gleichwie die Visitation auch 
für das Gebiet des Markgrafen Geltung haben sollte 1). Dieser 
drängte auf Fertigstellung derselben. Im Mai 1530 hatten die 
städtischen Prediger einen kürzeren und einen längeren Entwurf 
fertiggestellt, die unter dem 11. Juni dem Markgrafen nach 
Augsburg gesandt wurden *). Auf dem Tage zu Schmalkalden 
im December wurde eine Zusammenkunft der Evangelischen in 
Nürnberg zur Feststellung einer gemeinsamen Ordnung geplant. 
Zu diesem Tage arbeiteten die Brandenburger Theologen, zu 
denen auch Brentius entboten war, seit Mitte Januar zu Schwa- 
bach, ebenso die Nürnberger, Entwürfe aus. 
Aber der Tag fand nicht statt. Als Nürnberg die Einladung 
nach Frankfurt erhielt, wusste der Rat nicht, ob auch über die 
Kirchenordnung daselbst verhandelt werden sollte und fragte 
deshalb bei Ulm an °). Man beschloss, bei Sachsen auf die 
Durchführung des Planes zu dringen, und wenn dieses zögere, 
selbständig vorzugehen, aber Luthers Genehmigung zu der 
Kirchenordnung einzuholen. Mit der Ablehnung‘ des Antrages 
Nürnbergs und Brandenburgs zu Frankfurt fiel der Gedanke 
einer gemeinsamen Kirchenordnung der Evangelischen für immer. 
Die Nürnberger liessen ihren Entwurf ausarbeiten, was trotz 
des wiederholten Drängens des Markgrafen nur langsam von 
statten ging. Am 17. Mai 1581 schrieb Spengler, dass die 
Nürnberger und Brandenburger Theologen nunmehr in kurzem 
den Entwurf nach Wittenberg zur Begutachtung schicken 
würden *); aber kurz darauf teilte der Rat dem Markgrafen mit, 
dass ihm in dem vorgelegten Entwurf noch einige Artikel be- 
denklich erschienen 5). Die Theologen lieferten darüber im Juli 
Ratschläge ein; allein noch im August wurde der drängende 
Markgraf damit vertröstet, dass man neue Ratschläge der Theo- 
logen erwarte %); man wolle sich nicht übereilen, da die Sache 
Rates wert sei, Endlich wurde der Entwurf an den Markgrafen 
gesandt, obgleich der Rat entschlossen war, ihn in dieser Gestalt 
nicht anzunehmen 7), Er sollte der sächsischen Ordnung gemäss 
abgefasst werden; die Elevation des Sakramentes und die Messe 
zur Zeit noch freigestellt bleiben, wie es in Nürnberg in der 
That der Fall war. Den Hauptanstoss aber nahm der Rat an 
dem Artikel des Bannes, den Osiander,. der Haupturheber der 
*‘) Möller, Osiander, S. 164 ff. ?) Der Rat an die Gesandten zu 
Augsburg, 17. Mai, 11. Juni, Bb. 113. ) An Ulm, an Brandenburg, 
12. April 1531, Bb. 115. *) Hausdorff, S. 299, Spengler an V. Dietrich. 
°) An Brandenburg, 29. Mai, Bb. 115. 5) An Brandenburg, 12. Juli, 
9. August, Bb. 115. 7) An Brandenburg, 3., 15. November, Bb. 116.
	        
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