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ein rechtfertigung gehabt, die er verloren, und das gelt zur be-
zalung gebrauchen müssen, und sich doch erpotten und angelobt,
den guß auf künfftigen freitag [70. Dez.] oder sambstag [12. Dez.]
endtlich furzunemen, daran Hans Philipp Flosser als der herren
cleger anwald auch zufriden gewesen, soll man es dabei pleiben lassen.
180. [1574, X, 39 b] 17. Jan. 1575:
Ob Hannsen Hertwigs‘!) geschnitene müntzeissen
wohl geschniten, sol man diselben besichtigen lassen.
181. [40 a] Auf der herrn hochgelerten’ referirt bedencken sol
man demselben gemeß keinem mehr gestatten noch zulassen, ein!i-
chen grabstein weder auf 5. Johanns noch S. Rochius
gotsackern nit mehr zu verkaufen, sonder, do einer, der ein
grabstein gehabt, ohne kinder abstirbt, sol derselb stein dem
gotsacker heimfallen. Doch do freund verhanden, sol denselben
auf ir pitlichs ansuchen zugelassen werden, ire verstorbne
darunder zu legen; doch das sie inen diselben nit zueignen.
182. [1574, X, 41 a] 18. Jan. 1575:
Endres Rülln%, den contrafetter, zu bürger annehmen.
183. [1574, XI, 5 b] 24. Jan. 1575:
Joachim SZaurs schreiben an das goldschmidt-
handwerg von wegen seins suhns Josue den geschwornen
zustellen 3.
1) Zahns Jahrbücher 1, 249 (1581—1610). Mitt. des V. f. Gesch, d. Stdt.
Nürnberg X, 60 (16038).
2) Andreas Rühl (Rüll, Ruehl, Riehel etc.) der spätere fürstlich branden-
burgische Hofmaler zu Ansbach. Vgl. auch Jahrbuch der Kunstsammlungen des
A. K. H. XIX. Nr. 16493 (vor dem 11. August 1604) und 16536 (vor dem
20. März 1605).
3) Im Register: »Joachim SZaurs« und »Josue SZaur s«. Verbiigt sich
hinter ersterem Namen etwa der bekannte Thonbildner Jan de Zar? Ich habe
in diesen Jahren ganz besonders nach ihm gefahndet, aber sonst keinerlei An-
deutung gefunden. Außer der berühmten Halbfigur Willibald Imhoffs und der
wohl ebenfalls von Jan de Zar und wie jene aus gebranntem Thon gefertigten
Halbfigur der Anna Imhoff, geb. Harsdörfer, bewahrte die Imhoff’sche Kunst-
sammlung noch ein weiteres Werk des Meisters, das jetzt verschollen ist. Willibald
Imhoff kaufte es 1572 für 32 fl. 1 12 % und verzeichnete es in seinem »Unkost-
buche« (auf der Nürnberger Stadtbibliothek) als »das weibpild von Jan de Zara
mit dem kindlein, Fortuna maritima.« In den späteren Inventaren der Sammlung,
in denen es nur mehr auf 12 Gulden geschätzt wird, erscheint die Gruppe als
»ein meergöttin von gipß geprandt von maister Jan.« Vielleicht läßt sich nach
diesen Angaben das Werk noch im Besitze irgend eines Museums Oder eines
Privatsammlers nachweisen.