Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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so wol auch seiner mutter und vormünderen furhalten lassen, und 
das der Lenckher des mit Warnbergers dochter furgangnen ehe- 
gelübdts und darauff ervolgter beschlaffung lautter gestendig, sich 
auch dieselbig zu behalten und zu ehelichen außdrückhlich erclert 
hab, welches dann sein mutter und vormünder auch geschehen 
lassen müessen, 
1344, [1594, VI, 13 b] 31. August 1594: 
Bernhardten Fürsten, goldtschmidts, antwortt, das 
er auf Meiner Herren an ihne außgangene citation, so Diete- 
richen Holderman ertheylt worden, leibs schwacheit halben 
nitt erscheinen könne, das er aber dem Holderman innerhalb 
2 monaten weg machen woll, soll gemeltem Holderman furge- 
halten werden. 
1345. [1594, VII, 22 a] 1. Oktober 1594: 
Bernhardten Seckhneren von Bamberg, goldt- 
schmidtgesellen, ... soll man das begert bürgerrecht ableinen. 
1346, [1594, VII, 38 a] 10. Oktober 1594: 
Auff Friderich Hillebrandts, goldtschmidts, sup- 
pliciren und pitten soll man seines bruders Lucaßen Hille- 
brandts, auch goldtschmidts, zwein kleinste kinder, weil 
ihr vatter in krieg zogen und die mutter kranckh ligt und er, 
supplicant, zwey seiner kinder zu sich genommen, in die findel 
einnemmen. 
1347. [1594, VII, 47 a] 16. Oktober 1594: 
Auf Gillußen Paspergers, rom. kays. Mt. cammerfalckhners, 
abermals supplication wider Martin Rehlein, bürgeren und 
goldtschmiden hie, und gedachts Rehleins bericht ist befolhen 
die vorigen handtlung dazu auffzusuochen und eines herren hoch- 
yelerten bedenckhen einzunemmen, was in dieser sachen zu. ver- 
abschieden sein mug. 
1348. Auff Geörgen Petzen, der rom. kays. Mt. hoffkürßners, 
supplication, betreffendt den stritt, so er mit Hansen Eckhel- 
hofer, bürgern und goldtschmidten zu Augspurg, ett- 
licher perlein halben hatt, und des besagten Eckhelhofers bericht 
ist befolhen, Joachim Königen und Christoffen Gugel als in dieser 
sachen gebrauchte underhendtler zu hören und zu vernemen, wie: 
es mit berürtem handel beschaffen, und alsdann mit zuziehung 
eines herren hochgelerten zwischen beden theylen zu handtlen 
und zu sehen, wie sie miteinander verglichen werden mugen.
	        
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