Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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durch herzog Ferdinanden in Bayrn furgeliehen und er, 
Ulrich, für ihne bürg worden sein soll, und gedachts Holdermans 
bericht darauff ist verlassen, weiln Holderman diesem Ulrichen 
seiner forderung und clag nitt gestendigen sein will, ihne noch 
einmahl darauff zu bestettigen und, do er sein antwortt beharren 
wirdet, dieselbig wolgedachtem rathe einzuschliessen. 
1202. [1592, IX, 44 b] 27. November 1592: 
Auf das mündtlich referiren, das Hans Ulrich, ein 
goldtschmidt und bürger hie, sich [45 a] jüngst verschienen 
sambstag in den eysen selbsten gestellt und begert hab, man soll 
ihne daselbsten einschliessen, auch nitt von statten gewolt, biß 
das er eingeschlossen worden, der aber anyetzo pitten und begeren 
thue, ihne, weiln solches im trunckh geschehen, wider von statten 
kommen zu lassen, ist befolhen, diesen Ulrichen, warumben er 
sich selbst also in die verhafft der eysen eingestelt, zu redt zu 
halten und sein sag wider zu bringen. 
1203. [47 b] 28. November 1592: 
Hanßen Ulrichen, goldtschmidts in eysen, sag soll 
man sein, Ulrichen, weib furhalten und sie fragen, warumben sie 
beede eheleut nitt beyeinander wohnen. 
1204. [50a —b] 29. November, [55b] 2. Dezember und 
[58 b]| 4. Dezember 1592: 
Dret weitere Ratsverlässe über diesen Gegenstand. 
1205. [1592, X, 5 a] 8. Dezember 1592: 
.„..Hansen Schaue von Münster inn Westphalen, 
goldtschmidtgesellen, ... soll man ... das bürgerrecht 
abschlagen. 
1206, [1592, X, 19 a] 16. Dezember 1592: 
Der statt Glattau beantworttlich schreiben wegen ihres 
mitbürgers Jann Karetsch soll man herren Paulo Dulneren, 
welchem ein fürschrifft mitgetheylet worden, furhalten. 
1207. [21 b] Thobias Pühel, goldtschmidt, hatt inn 
sitzendtem rath sein bürgerrecht uffgesagt, gewonlichen revers 
geben und ist umb abschidt inn die losungstuben gewisen worden. 
1208, [1592, X, 50 a] 2. Januar 1598: 
Auff das mündtlich referiren, wie das Zacharias Schlosser, 
bürger und püchsenmacher hie, Dietrichen Holderman, 
auch bürgern und goldtschmiden hie, wegen 600 f. schulden 
als principal-debitorn und dann Ludtwigen‘ Rüeden, geweßnen
	        
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