Volltext: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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Und dieweil in dem schreiben sowol auswendig auf der 
überschrifft als auch inwendig im eingang der gewonlich stilus 
geendert und einem erbern rath »lieben getreuen und besondern« 
geschriben worden, gleich als wenn iıre erberkeiten deß herren 
bischofs verpflichte underthanen weren, welches aber vermutlich 
aus einem irthumb und übersehen in der canzlei geschehen sein 
wirdet, ist befolhen, dasselbe gegen Steffen Geiger, bürgern hie, 
als würzburgischem factor, der auch das schreiben überantwort 
hat, gepürlich zu anden, damit er ursach hab, solches gegen der 
würzburgischen cantzlei auch zu anden, und die erinnerung zu 
thun, damit es forthin nicht mehr geschehe. 
So soll man auch bemeltem Geiger die begerten zwen centner 
unschlit für die würzburgisch cantzleiı umb das gelt verfolgen 
lassen. 
1133. [1591, VII, 51 b] 14. Oktober 1591: 
Jacob Brüssel, goldtschmidt, soll man sein begern 
wegen aufrichtung eines glückhafens ablainen. 
134, [1591, VIII, 3 a] 22. Oktober 1591: 
Hans Beurle, rotschmidtformer, kommt vor. 
1135. [1591, VIII, 47 b] 16. November 1591: 
Agnes, Augustin Gipffels, goldschmids, eewirtin, soll 
man bei irer verantwortung der zwaier bösen guldengroschen 
halben, die sie bei Barbara Lengin, kandtengiesserin, 
eingewechselt und furgeben hat, das sies zum einschmeltzen be- 
dürffe, so sies doch zu bezalung der losung gebraucht, pleiben 
lassen, und allein befelch thun, die guldengroschen zu zerschneiden. 
1136. [1591, IX, 16 a] 23. November 1591: 
Niclas Jungen, goldschmidgesellen auf der silber- 
arbait, von Dellingstat aus Dietmarschen soll man zu 
lem bürgerrechten kommen lassen. 
1137, [1591, IX, 2. Abt. 4 b| 26. November 1591: 
Hainrichen Han, bürgern und goldtschmidt alhie, 
soll man auf sein abermals suppliciren seiner diß jar an der 
maut zu Jass abgenommener claineter halben die begerte weitere 
fürschrifft an die f. dt. ertzherzogen Ernst stathalter und [5 a] 
die niederosterreichische regierung zu Wien in forma meliori 
mittailen. 
1138. [1591, IX, 25 b] 27. November 1591: 
Claudii vom Creutz und Mathei Carls supplication,
	        
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