Objekt: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 98

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Gesundheitswesen 
Gleiche Grabtafeln sind auch auf dem an der Rothenburger Straße gelegenen Friedhof 
zu St. Rochus zu finden, dessen Anlage auf die Jahre 1518 und 1519 zurückgeführt wird. 
Zu jener Zeit war das Begraben der Toten in der inneren Stadt gänzlich verboten und 
die um die Hauptkirchen der Stadt gelegenen Friedhöfe durften nicht belegt werden. 
Der Friedhof zu St. Peter wird 1327 zuerst genannt. Auf diesem Friedhofe haben 
die Bewohner des Kirchensprengels St. Peter, zu dem auch die Gemeinden Gleißhammer 
und Gibitzenhof zählen, ein Beerdigungsrecht. 
Der Friedhof zu Wöhrd, auf dem die Angehörigen der Kirchengemeinde Wöhrd zur 
Bestattung kommen, war früher zu Kriegszeiten vollständig zerstört worden. Er wurde im 
Jahre 1562 neu angelegt. 
In vielen Fällen wird zur Bestattung von Militärpersonen und deren Angehörigen 
der Militärfriedhof benutzt. Er liegt an der Rothenburger Straße, unmittelbar neben dem 
Friedhof zu St. Rochus. Er wurde am 16. Dezember 1689 von dem resignierten Nürnberger 
Keutnant Lorenz Schmidlein gestiftet und ging am 14. September 1809 von der Stadt 
an den Staat über. 
Die Inbetriebnahme des neuen, an der Schnieglinger-Straße gelegenen israelitischen 
Friedhofes erfolgte am J. Juni 1910. Die Anlage des an der Bärenschanzstraße gelegenen 
und heute noch in Benutzung stehenden älteren israelitischen Friedhofes fällt in das Jahr 
1867, als die fernere Mitbenutzung des israelitischen Friedhofes der Nachbarstadt Fürth 
verweigert wurde. 
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Leichendienst. Zur Dienstleistung bei Sterbefällen und Leichenbegängnissen 
werden vom Stadtmagistrat Leichenhausärzte, Leichenfrauen, Lohndiener, Leichenwächter, 
Leichenträger und Totengräber aufgestellt und verpflichtet. 
Die Lohndiener und Leichenfrauen werden für bestimmte Bezirke aufgestellt, wobei 
—XX Personen im allgemeinen nach der Wohnung des Verstorbenen richtet. 
Bei Todesfällen, die sich infolge Selbstmordes, Verunglückung und desgleichen außer— 
halb der Wohnung und des Bezirkes der zuständigen Leichenfrau oder des zuständigen 
Lohndieners ereignen, ist der Auffindungsort der Leiche maßgebend. 
ÜUber die städtische Bestattungsanstalt, welche am 1. Juli 1907 ins Leben 
gerufen wurde und durch welche alle mit der Beerdigung zusammenhängenden Geschäfte, so 
insbesondere die Bestellung der Leichenfrauen, Lohndiener, Totengräber, Leichenträger und 
die Besorgung des Leichenwagens übernommen werden, ist bereits im Vorjahre auf Seite 327 
in ausführlicher Weise berichtet worden. 
Auf den einzelnen Friedhöfen wurden beerdigt: 
Herkunft der West St Johannis St. Rochus St. Peter Wöhrd St. Leonhard 
un der — 856 6bu BIS BVJι 
isi i' α ιιν α ν isie 1911 1912 iovu ⏑ι 
Leichen aus dem 
Stadtbezirk . 
Von auswärts zu— 
geführte Leichen. 
Von eingepfarrten 
Landgemeinden. 
gzas bir zus 364) 126 1301 4582 4881 84 122 348 3602 
34 4 11 9 14 13 5 5 7 
— — — — — — — —2—— 9
	        
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