Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

XIX — 
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Zwar enthält ein im königlichen Kreisarchiv verwahrter Schmal- 
folioband das I. bis V. „achtbuch“ (1448 —1525), ein anderer 
starker Folioband das I. bis VI. „straffbuch“ (1469—1531), doch 
handelt es sich hier wohl nur um ziemlich gleichzeitige, sorgfältig 
geschriebene und in ihrer Ausführlichkeit gewiß fast einer Abschrift 
gleichkommende, dazu auch mit Registern versehene Auszüge aus 
den jetzt nicht mehr vorhandenen Originalen. Inhaltlich haben diese 
Bücher übrigens lediglich Strafangelegenheiten des Landgebietes 
zum Gegenstande, stehen also vermutlich in nahen Beziehungen 
zum Bauerngericht, 
Unter den sonstigen Verlässen oder Beschlüssen und Ent- 
scheidungen mag hier etwa noch auf die „Verlässe der Deputation 
zum Bauamt“ (15 Bände, 1586—1722), die ich leider nicht mehr 
für das vorliegende Buch nutzbar machen konnte, und die „Ver- 
lässe der Herren Losunger“, die jedoch erst 1641 beginnen 
(7 Bände, 1641—1799), hingewiesen sein. Manche archivalische 
Bestände dieser Art sind dem unhistorischen Sinne {früherer 
Zeiten zum Opfer gefallen, wobei speziell im kunstgeschichtlichen, 
wie auch im literarhistorischen Interesse ganz besonders der Ver- 
lust der Protokolle oder Verlässe der Kriegsstube oder des Kriegs- 
amts, dem etwa seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts auch die 
Aufsicht über die Fremden zustand, zu beklagen ist. Nur ein ganz 
geringer Bruchteil dieser wertvollen Archivalien, die Jahre 1631 
bis 1633 umfassend, hat sich und zwar im Nürnberger Stadt- 
archiv erhalten *). 
Von hervorragender Bedeutung für alle auf Nürnberg 
gerichtete historische Forschung und so auch für die Kunst- 
yeschichte sind endlich unter den großen Serienwerken des Kreis- 
archivs noch drei, die hier zu einer weiteren Gruppe zusammen- 
gestellt seien, obgleich sie nicht wie die bisher behandelten 
Bestände durch Gleichartigkeit und innere Beziehungen miteinander 
verknüpft sind, nämlich die sogenannten „Jahresregister“, d. h. 
Stadtrechnungsbücher, die Bürger- und Meisterbücher und die 
Briefbücher. Die Jahresregister beruhen auf den eigentlichen Stadt- 
rechnungen, die uns gleichfalls und zwar schon von 1377 an er- 
1) Die Signatur ist: Ambf[erger] 278. 2%, die alte Bezeichnung: „Prothocoll 
der Kriegstuben de annis 1631. 32. 33.“ Übrigens scheint eben dieser Band 
— nach den Registern zu schließen — nur wenig oder nichts kunstgeschichtlich 
Bemerkenswertes zu enthalten: inter arma silent Musae.
	        
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