Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

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zeychnen. 
622. [1502, IX, 1 b] Quinta vnost f[ante?] festum Martini 
[20. November ?| 1502: 
Dem goldschmid*%), der herzog Fridrichen von 
Sachssen ein creutz gemacht hat, ist sein rüg auß guten ur- 
') Gemeint ist hier, wie sich aus einem Vergleich der Nachrichten unseres 
Ratsverlasses mit C. Gurlitt, Archivalische Forschungen II, 75 zur Evidenz 
ergiebt, der Goldschmied Paulus Müllner (Müller, Möller, Moller), der von nun 
an für den Kurfürsten von Sachsen eine große Zahl hervorragender Goldschmiede- 
arbeiten gefertigt hat und wohl als einer der bedeutendsten Vertreter seines Kunst- 
zweiges aus der Wende des 15. und 16. Jahrhunderts bezeichnet werden darf, 
wie ich ihn denn z. B. auch als den mutmaßlichen Verfertiger der bekannten 
silbernen Bartholomäusstatue in der Kirche zu Wöhrd (Nürnberg) betrachten 
möchte, Allerdings bliebe der Nachweis an der Hand der über P. M. einerseits 
and das Bartholomäusbild andererseits bekannten Daten und auf Grund des 
Wittenberger Heiligtumsbuches, aus dem wir freilich Werke Paulus Müllners 
nur durch das Medium von Lucas Cranachs Holzschnittkunst hindurch kennen 
lernen, erst noch zu führen. — In der Litteratur über Nürnbergs Kunst ist er 
bisher wenig oder überhaupt nicht beachtet worden. Im Goldschmiede- Verzeichnis 
erscheint er unter Nr. 127 (zwischen 1473 und 1514). Bürgerbuch 1496—1533 
Bl. 30a: »Sabbato decollationis Johannis [29. August] 1500: Pauls Müllner, 
goldschmid«; er zahlte bei seiner Bürgeraufnahme »V f. werung«, einen Gulden 
mehr, als das Gewöhnliche. Vgl. ferner Baader, Beiträge II, 22 Anm. (1510). 
Das beste und bedeutsamste hat dann Cornelius Gurlitt a. a. O. S. 73—80 für 
die Kenntnis unseres Meisters beigebracht. Die von ihm dargebotenen archivalischen 
Nachrichten umfassen die Zeit von 1498 bis 1516, woran sich dann noch die 
Notiz in Ant. Tuchers Haushaltungsbuch, ed. Loose (Bibliothek des Litterarischen 
Vereins zu Stuttgart Bd. CXXXIV) S. 151 aus dem Jahre 1517 schließt. Nach 
der Anm. 4 bei Loose, die sich auf das Bürger- und Meisterbuch Nr. 144 und 
die Stadtrechnung von 1502 stützt, wurde P. M. 1502 Meister und zahlte für 
erlaubte Meisterrechte 10 fl. Wo uns der Name P. M. viel vor 1500 begegnet, 
wird daher an der Identität mit unserem Goldschmied gezweifelt werden müssen; 
selbst die Identität mit dem Hausbesitzer von 1498 (vgl. Gurlitt, a. a. O. S. 783) 
scheint mir nicht völlig sicher. In den Ratsverlässen, in denen ich den Spuren 
des Meisters mit besonderer Sorgfalt nachgegangen bin, finden wir den Namen 
des Goldschmieds Paulus Müllner noch zum 27. Mai 1546, doch tritt dem Meister 
in der späteren Zeit offenbar ein jüngerer Goldschmied seines Namens — vgl. 
die Anmerkung zu dem Ratsverlaß vom _ 11. Februar 1530 — zur Seite, und es. 
ist daher fernerhin nicht mehr leicht zu entscheiden, ob sich insbesondere die 
häufigen Fechtschulbewilligungen der dreißiger und vierziger Jahre noch auf den 
alten Meister oder etwa jenen jüngeren Goldschmied beziehen. Überhaupt muß 
die genauere Erklärung und Auslegung dessen, was die Ratsverlässe über Paulus 
Müllners Leben und Schaffen bieten, der weiteren Spezialforschung über den 
Künetler vorbehalten bleiben.
	        
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