Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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fürsten, der unterdessen in die Stellung des Bischofs ein- 
gerückt war, Gleichstellung: im Direktorium, abwechselnde 
Verwaltung desselben verlangen.! Als Hardenberg. im 
Sommer 1802 in München weilte, brachte er auch den 
Fall zur Sprache.? Er ‚behauptete, Hänleins Forderungen 
überbietend, Brandenburg‘ gebühre jetzt der Vorrang, da 
Bamberg das Direktorium wegen seiner geistlichen Würde 
besessen habe, auf Bayern jedoch nur die weltliche über- 
gegangen sei. : Montgelas erwiderte, Bayerm Kalte an seiner 
Brandenburg übergeordneten Stellung fest; sein Vorrecht 
sei von der ererbten fürstlichen Würde, nicht von der 
bischöflichen abzuleiten.? Der Reichsdeputationshaupt- 
schluss traf kurz nachher die allgemeine Bestimmung, dass 
dem neuen Regenten die Entschädigungslande mit ihren 
Rechten und Vorzügen zufallen sollten, nach $ 32 mit 
ihrem vorigen Rang. ‚Bei. den Verhandlungen über den 
Vertrag vom 30. Juni 1803 verabredete man, sich über das 
fränkische Direktorium in separato zu einigen.‘ Doch 
wurde weder 1802 noch 1803 die Angelegenheit ernstlich 
vorgenommen. Erst im Sommer 1804 rührte Hänlein aber- 
mals daran. Er forderte die kurfürstlichen Gesandten zu 
Konferenzen über jene Meinungsverschiedenheiten auf.® 
Die Antwort Bayerns lautete ablehnend; man wolle in 
keinem Punkte von dem durch Bamberg ohnehin unter so 
1. Note Hänleins an das Kabinettsministerium vom 17. Aug. 
ı8oz; R. XI. 9 A. Hard. hatte im Bericht vom 13. Juli 1802 die 
nämliche Forderung aufgestellt, jedoch gleich hinzugefügt, es werde 
schwer halten, sie durchzusetzen, 
2. Hard. an Montgelas d. d, München 12, September 1802; 
R. XI. 9 A. 
3. Montgelas an Hard. d. d. München 19. Sept. 1802; ebda. 
4. Weisung Hard. an Hänlein d. d. Berlin 28. Oktober 1804; 
ebda. 
5. Note Hänleins an Obeikamp u. Hepp vom 7. Juni 1804; 
ebda.
	        
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