97
N zur
teuer
»bung
3elben
‚Anden
irsten
schem
Karaf-
neren,
este
Mm zu
die
ajner
edene
lerren
;s die
minal-
= wie
und
‚ichts-
wenn
Zwar
stand
seit
/osten
‚andes
{amit
lichen
letzte
hatte
YHarden-
Fürst-
er tüchtige Kenntnisse erworben; ein Bewunderer des
preussischen Staats, wollte er die Verwaltung seiner
Fürstentümer auf bessere Grundlagen stellen. Sein Wirken
war von Erfolg gekrönt, und seit langem durfte sich kein
Markgraf rühmen, so viel für sein Land gethan zu haben,
Gerade deshalb geriet er häufiger in Händel mit dem
Reichshofrat als irgend einer seiner Vorgänger; für diese
Zeit sind es nicht ganz leere Worte, wenn man von einem
Hagel von Mandaten sprach, mit dem das oberste Reichs-
gericht das Ländchen überschüttet habe.! Mannigfache
Entwürfe kamen infolge der Drohungen dieser Behörde
nicht zur Ausführung. In der Absicht, den landwirtschaft-
lichen Ertrag zu steigern, hatte die Regierung die Urbar-
machung des Bodens, die Aufteilung der Gemeindehuten,
eine geeignete Verwaltung der Herbstwiesen im Auge;
allein man scheiterte an dem Einspruch der Stände, deren
enklavierte Unterthanen von der Reform, sofern dieselbe
yelingen sollte, nicht ausgenommen werden durften, Man
war bestrebt, dem Kommerz eine bessere Leitung zu
geben, die inländischen Fabriken und Manufakturen zu
begünstigen; bei der Zerrissenheit des Territoriums jedoch,
seiner „Vermischung“, wie der technische Ausdruck lautete,
war es unmöglich, Produktion und Konsumtion der mark-
gräflichen Unterthanen statistisch zu erfassen; Ausfuhr-
prämien und Einfuhrverbote — man trug sich auch damit
— hatten deshalb keinen Zweck. Selbst Verordnungen
zur Regelung. der allgemeinen Staats- und Landespolizei
z. B. für Luxus, Armenanstalten, Bettelwesen, Behandlung
der Juden waren schlechterdings unwirksam.?
1. Bericht Hardenbergs d. d. Ansbach 24. Febr. 1792; R. 44
C. 5. Tom. I. — L. Beck: Uebersicht über die Geschichte der
ehemaligen freien Reichsstadt Dinkelsbühl von den ältesten Zeiten
bis zum Jahre 1806 (1886), 148 ff.
2. 88 14—16 der Denkschrift‘ Sodens d. d, Nürnberg 25. Apr.
1793; R. XI. 7.