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mit Bayern von 1803 brachte nur Zusätze, welche für die
allgemeine Politik nicht von Belang waren.
Die Augustkonvention von 1796 war von Frankreich
bald beiseite gesetzt worden. Auch der Vertrag vom
nämlichen Tage, welcher für Ansbach-Bayreuth so wichtig
war, wurde durch die Republik von Anfang an durch-
brochen. Obwohl sich dieselbe verpflichtet hatte, alle
Lieferungen für ihre Truppen innerhalb dreier Monate zu
begleichen, waren die Franzosen hiefür noch zwei Jahre
nachher eine beträchtliche Summe an die fränkischen Unter-
thanen Preussens schuldig.! Auch der Schaden, welchen
17096 Märsche und Gefechte notwendigerweise gestiftet
hatten, war nicht gering.?‘ Dagegen gab es kaum eine
Rettung, solange Franzosen und Oesterreichern nicht das
Betreten der Fürstentümer verwehrt wurde. Deshalb
schlug Hardenberg, nachdem die republikanischen Truppen
von Erzherzog Karl über den Rhein zurückgeworfen waren,
vor,” für die Fürstentümer, falls die Feindseligkeiten noch
nicht endeten, vollständige Neutralität zu erwirken. In
Berlin konnte man sich dazu nicht ermannen.‘ Der Krieg
wurde nicht mehr nach Franken getragen. Bald wurde
ein Waffenstillstand vereinbart.
Als sich 1798 die zweite Koalition zusam menschloss,
wandte sich Hardenberg wieder an den Monarchen. Am
besten wäre es, meinte er, die Demarkationslinie auf ganz
Franken auszudehnen oder doch wenigstens durch das
Bambergische und einen Teil des Würzburgischen eine
unmittelbare Verbindung zwischen Ansbach-Bayreuth und
dem neutralen Norddeutschland herzustellen. Die Linie
I. 242 532 Livres 14%, Sous; Räsonnements Hard., für den
König bestimmt, d, d. Berlin 15. Aug. 1798; R. XI, 25 B.
2. Im Fürstentum Ansbach 40000 fl: Bericht Hard. an den
König vom 26. Jan. 1801.
3. Im Bericht d. d. Ansbach ı2. Jan. 1797; R. XI. 25 A.
4. Reskript an Hard, d, d. Berlin 27. Jan. 1797; ebda.