—_ 969 -—
7
KR)
Anstoss erregte, Die Uebereinkunft, welche kurz zuvor
mit dem Fürsten von Hohenlohe unterzeichnet worden war,
hatte er bekannt gemacht, ohne dass dieselbe ratifiziert
war. Dafür musste er sich eine Rüge gefallen lassen.!
Er versprach,” ohne vorherige Genehmigung künftig keinen
Vertrag zu veröffentlichen. Man war auch nicht damit
einverstanden, dass er mit dem preussischen . Gesandten
ainen unmittelbaren Briefwechsel angeknüpft hatte. 1792
war ihm allerdings gestattet worden, einigen. derselben
sich zu nähern.® Allein dass er diese Erlaubnis auf eine
ganze Anzahl deutscher Gesandtschaften und selbst auf
auswärtige Vertreter des Königs sowie mehrere sonstige
Sammelpunkte von Politikern ausdehnte, wurde ihm als
Ueberschreitung seiner Befugnisse vorgeworfen. Er aber
nahm den Ton des Beleidigten an, sprach, wie wenn er
nichts als ein Recht ausgeübt hätte, und bemerkte, er
werde den Briefwechsel nur dann unterlassen, wenn der
König das Reskript von 1792 ausdrücklich widerrufe.* Die
Beschönigung, die er jetzt für den Vertrag mit Nürnberg
versuchte,? befriedigte Alvensleben nicht. Er war ausser
sich, dass ein Beamter es wagte, ohne die Spur einer
Ermächtigung einen Vertrag abzuschliessen. Er beantragte,
aüch im Falle der Gutheissung des Abkommens die Miss-
ailligung nicht zu verhehlen. Haugwitz dagegen wollte
len Freund ‚schonen und erkannte daher die von demselben
zyeltend gemachten Scheingründe, die er wohl nicht minder
Aurchschaute, als ausreichend an.
1.‘ Reskript vom 8. Juli.
2. Im Bericht vom 29. Juli.
3. S. 0. S. 79.
1. Bericht vom 29. Juli.
5. Seine im Bericht vom 2. Sept. und seitdem noch häufig
vorgebrachten Gründe bezogen sich vor ‚allem auf die Unsicherheit
der Strassen während des Aufenthalts der Franzosen in Franken.