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Bürgerschaft, auf ihre Sicherheit und Ruhe von unmittel-
barem oder mittelbarem Einfluss seien.!
Mit so abweichenden Instruktionen ging die Deputation
aus Rat und Genannten zu Hardenberg. Von den beiden
Parteien, die gemeinsam mit Preussen unterhandelten, stand
die eine dem grossen Staate bereits näher als dem Partner,
Der Minister. wusste die Spaltung in der‘ Bürgerschaft
kräftig auszunutzen. Es entspricht seinem bisherigen Ver-
fahren, wenn er sich stellt, als habe die Stadt während der
veiden letzten Wochen eine Unterwerfung beabsichtigt,
Aber er geht doch weiter. Während er früher von der
Einverleibung in nicht durchaus deutlicher Weise ge-
sprochen hatte, deckte er jetzt unverhohlen seine Karten auf.
Er müsse, bemerkte er, eine unumwundene und bestimmte
Erklärung haben, ob es dem Magistrat und der Bürger-
schaft ein wahrer Ernst sei, auf alle Fälle und ohne Rück-
sicht auf die gegenwärtigen Umstände „preussisch zu
werden“, Die Bedingungen, die er anbot, waren in der
That. sehr verlockend: die Vereinigung‘ solle auf eine
konstitutionsmässige Weise erfolgen, mit Vorbehalt der
Rechte von Kaiser und Reich und, wie es sich von selbst
verstehe, mit‘ Uebernahme der Reichs- und Kreislasten,
nach vorheriger Liquidation auch der Staatsschulden.? Die
Vertreter der Genannten scheinen damit zufrieden gewesen
zu sein. Hardenberg hatte bei der Unterredung‘ sogar die
Genugthuung, um baldige Bewilligung einer preussischen
Besatzung gebeten zu werden. Der Magistrat war über
1. Ratsverlass vom 24. Aug, 1796. — Zwei Schriftstücke der
Genannten d, d. Nürnberg 24. Aug. 1706: 1. die von Hardenberg
geforderte Erklärung, 2. die Vollmacht zum Abschluss der Ver-
handlungen; R. 44 .C. 04. .
2. Hardenberg an den Magistrat d. d. Gostenhof 26. Aug. 1706;
R. 44 C. 94. Wenn man Hardenberg glauben dürfte, wären die
Deputierten ganz im preussischen Fahrwasser gesegelt. Sie sollen
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