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und legte sie in das Staatsärar; mit der Zeit
konnten auch die Einzelkassen ihre Gelder nicht mehr
entbehren. Den Einnahmen der Spezialkassen in der Höhe
von 424 voo Gulden standen 501 000 Gulden für die Zentral-
kasse gegenüber,.! An Schulden wiesen jene 2 Millionen,
diese 7 560 000 Gulden auf; für die Passiva der ersteren
waren die Einkünfte verpfändet, für die der letzteren die
Domänen und die Einkünfte; auf den Aemtern lasteten
noch 3 Millionen Schulden,.? Der Rat bat endlich den
Kreis um Ermässigung seiner Matrikel. 1791 wurde die
ardentliche Deputation des Kreistags mit Untersuchung
der Leistungsfähigkeit der Stadt betraut. Der Kreis kam
dem Wunsche Nürnbergs entgegen;*? auch waren die Aus-
yaben, welche der 1793 gegen Frankreich erklärte Reichs-
z<rieg der Stadt bis Mitte 1706 verursachte, nicht allzu
lIrückend.*
Bei der betrübenden Lage der Finanzen herrschte
eine tiefgehende Zwietracht. Die Einkommensteuer hatte
den zuerst 1730 ausgebrochenen, danneingeschlafenen Zwist®
aufs neue entfacht.
Die Bevölkerung beanspruchte bei Aenderung der
Zesteuerung das Recht der Mitwirkung, der Rat versagte
es ihnen, Er konnte für sich ein Privileg Kaiser Friedrich III.
von 1476 ins Feld führen, das den Bürgermeistern und
Räten Nürnbergs die Verwaltung der Einnahmen und Aus-
ı. Nach der „Uebersicht über den Zustand der Finanzen der
Stadt Nürnberg‘, von dem Deputierten v. Tucher im Mai 1803 der
tranzösischen Gesandtschaft in Regensburg übergeben (R. 50. n. 41—4).
2. Die zuverlässigsten Zahlen in dem Gutachten Zwanzigers
d. d. Nürnberg 30. Juli 1792, bei Reuss: Teutsche Staatskanzley
XXXII (1795), 24 u. 31. — Reicke 1010,
3. Vgl. das Sessionsprot. vom 3. Febr, 1794; R. XI. 23.
4. Nach der Schrift „Die Bürger Nürnbergs‘“ 257 514 fi zgkr rh.
5. Die gedruckte Litteratur darüber bei J. J. Moser: Von der
Reichs-Stättischen Regiments-Verfassung (1772), 435.