Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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und legte sie in das Staatsärar; mit der Zeit 
konnten auch die Einzelkassen ihre Gelder nicht mehr 
entbehren. Den Einnahmen der Spezialkassen in der Höhe 
von 424 voo Gulden standen 501 000 Gulden für die Zentral- 
kasse gegenüber,.! An Schulden wiesen jene 2 Millionen, 
diese 7 560 000 Gulden auf; für die Passiva der ersteren 
waren die Einkünfte verpfändet, für die der letzteren die 
Domänen und die Einkünfte; auf den Aemtern lasteten 
noch 3 Millionen Schulden,.? Der Rat bat endlich den 
Kreis um Ermässigung seiner Matrikel. 1791 wurde die 
ardentliche Deputation des Kreistags mit Untersuchung 
der Leistungsfähigkeit der Stadt betraut. Der Kreis kam 
dem Wunsche Nürnbergs entgegen;*? auch waren die Aus- 
yaben, welche der 1793 gegen Frankreich erklärte Reichs- 
z<rieg der Stadt bis Mitte 1706 verursachte, nicht allzu 
lIrückend.* 
Bei der betrübenden Lage der Finanzen herrschte 
eine tiefgehende Zwietracht. Die Einkommensteuer hatte 
den zuerst 1730 ausgebrochenen, danneingeschlafenen Zwist® 
aufs neue entfacht. 
Die Bevölkerung beanspruchte bei Aenderung der 
Zesteuerung das Recht der Mitwirkung, der Rat versagte 
es ihnen, Er konnte für sich ein Privileg Kaiser Friedrich III. 
von 1476 ins Feld führen, das den Bürgermeistern und 
Räten Nürnbergs die Verwaltung der Einnahmen und Aus- 
ı. Nach der „Uebersicht über den Zustand der Finanzen der 
Stadt Nürnberg‘, von dem Deputierten v. Tucher im Mai 1803 der 
tranzösischen Gesandtschaft in Regensburg übergeben (R. 50. n. 41—4). 
2. Die zuverlässigsten Zahlen in dem Gutachten Zwanzigers 
d. d. Nürnberg 30. Juli 1792, bei Reuss: Teutsche Staatskanzley 
XXXII (1795), 24 u. 31. — Reicke 1010, 
3. Vgl. das Sessionsprot. vom 3. Febr, 1794; R. XI. 23. 
4. Nach der Schrift „Die Bürger Nürnbergs‘“ 257 514 fi zgkr rh. 
5. Die gedruckte Litteratur darüber bei J. J. Moser: Von der 
Reichs-Stättischen Regiments-Verfassung (1772), 435.
	        
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