fullscreen: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

147 
DS des 
lehrheit 
16] Ver. 
Sat? ha. 
Stande 
Neinten 
4 geist. 
m Titel 
‘nen Ay. 
Uugkeiten 
Branden- 
berufen: 
7, Sodass 
10f schon 
Wider. 
+*fe inter 
ar ging 
7. welche 
sich und 
r sich im 
x im Dr 
er König 
‘tel habe 
+ Stände 
„ach den 
» Reichs 
Dahr, 1705; 
rim vom 
ST 104 
705 
Tuli 1795 
angelegenenheit die Feindschaft der Bischöfe nicht. Als 
in Regensburg darüber abgestimmt wurde, ob bei den 
Friedensverhandlungen des Reiches mit Frankreich dem 
Kaiser der König von Preussen zugesellt werden solle, gab 
Eichstädt, ohne Preussen zu nennen, sein Votum in Öster- 
ceichischem Sinne ab.! Nach dem Zustandekommen des 
dem König ungünstigen Reichsgutachtens vom 3. Juli 1795 
irehte sich die Erörterung beim Kreis um die Summe, 
welche die Könige von Frankreich ihm seit dem sieben- 
jährigen Kriege schuldeten.? Löwenstein- Wertheim schlug 
vor, zu Wiederbeibringung der Gelder ausser dem Kaiser 
auch den König anzugehen. Der Antrag stellte die Thätig- 
keit beider Herrscher gleich und wich damit in einem 
sehr wesentlichen Punkte von dem Beschluss in Regens- 
burg ab. Die geistlichen Stände, auch Bamberg, stimmten 
daher gegen den Antrag und vereitelten so in der Frage 
lie Annahme der preussischen Verwendung. 
In der Weigerung des Kreises, sich dem Baseler 
Frieden anzuschliessen, trat aufs neue die Unvereinbarkeit 
jer Verhältnisse in Franken mit den Lebensbedingungen 
der preussischen Monarchie zu Tage. Fort und fort kam 
es zu Reibungen und Protesten, Den kaiserlichen Truppen 
wird in den Fürstentümern kein Quartier gewährt und der 
Durchzug verboten, ihren Truppenspitälern und Heeres- 
Jepots der Aufenthalt untersagt.* Die Entlassung der in 
t. 1. Juli 1795: Zeissberg: Wiener Sitzungsber, (1889) 83 f. 
2. 5. o. S. 97f. 
3. Bericht von Soden u. Schmid Nürnberg 27. Juli 1795; 
R. XI 19 A. 
4A. Brandenburgisches Promemoria an den Kreis vom 19. Okt. 
1795. Daraufhin wird in der Sitzung vom nämlichen Tag der Be- 
schluss gefasst, durch die preussische Gesandtschaft den König er- 
suchen zu lassen, seinen Pflichten als Mitstand nachzukommen; 
R. XI. ı9 B.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.