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zusammenstellungsplan gegen Bamberg. Schliesslich wurde
Jjerselbe durch Konklusum vom 22, März 1793 genehmigt.
Der Gesandte hoffte die Abneigung gegen den Bischof
ausbeuten zu können, Er schlug vor, von diesem noch-
nals eine Erklärung wegen des Direktoriums zu verlangen;
jalle dieselbe wieder ungenügend aus, so würden auf die
Eröffnung hin, dass der König an der Kreisverfassung nach
ihrer dermaligen Organisation sich nicht mehr beteiligen
würde, die Stände dem geistlichen Herrn die preussischen
Wünsche aufzwingen.? Die Ansicht Sodens beruhte auf
"'rrtum. Auf wirksame Beihilfe durfte Hardenberg nicht
rechnen; er liess sich auch auf den Plan Sodens noch nicht
ein. Erst als ihm dieser ein halbes Jahr später einen ähn-
lichen Entwurf unterbreitete, trat er der Frage näher. Der
aeue Antrag nahm an, dass der Bischof auf eine Auflösung
der Kreisverfassung hinsteuere, und beabsichtigte unter Zu-
stimmung der Stände, die der Gesandte zu gewinnen hoffte,
eine Vertagung . des Konvents durch Brandenburg Kraft
der von diesem beanspruchten Direktorialrechte.*? Soden
ging von einer gänzlich unrichtigen Vermutung aus und
verstieg sich damit zu einer Politik, die um so weniger Aussicht
auf Erfolg bot, als sie eine gute Strecke über das kaum er-
creichbare Ziel, welches er sich vor sechs Monaten gesteckt
hatte, hinausschoss. Die Anweisung Hardenbergs hielt
sich weit hinter so waghalsigen Ideen.‘ Allein nach fast
vierwöchentlichem Hin- und Herreden hatte man auch nicht
von einem Stande eine beipflichtende Antwort zu dem ge-
nässigten Programm erhalten; der König konnte deshalb
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t. Bericht Sodens d. d. Nürnberg 23. März 1793 (R. XI ır B)
a. seine Denkschrift vom 5. Okt. 1793.
2. Vgl. die Denkschrift Sodens vom 25. Apr. 1793.
3. S. die Denkschrift Sodens vom 5. Okt. 1703.
4. Reskript Hard. an Soden d. d. Bayreuth 20. Okt. 1793;
R. 44 CC, 371.