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yegenkommen.: Hardenberg wurde demnach angewiesen,
Jj@ie Konskription reichsritterschaftlicher Unterthanen ein-
zuschränken. Für Preussens Ansehen musste ein derartiges
Schwanken in hohem Grade nachteilig sein, zumal man
kaiserlicherseits den hohen Schutz, welchen das Reichs-
oberhaupt gewähre, nicht genug anzupreisen wusste. Harden-
berg ging daher auf eigene Faust vor, Anfangs unterliess
ar jede Meldung über Sistierung der Konskription. Als
ar endlich nach anderthalb Monaten einen Bericht erstattete,*
gelangte er zu dem Ergebnis, die Befolgung des ihm er-
teilten Befehls sei unmöglich gewesen, weil man .sonst den
Besitzstand anerkannt hätte.
Ihm nützte bei seiner Verteidigung ein Argument, mit
ijem man in der Mitte des ı8. Jahrhunderts die Angriffe
auf die Reichsritterschaft abgewehrt hatte. Damals als die
Fürsten im Reichstag in jahrelangem Kampfe gegen dieselbe
aiferten, entschuldigte der Kaiser sein Widerstreben unter
anderem damit, dass die Verhältnisse der einzelnen Ritter zu
verschieden seien, als dass eine gleichartige Behandlung aller,
welche die Stände wünschten, zuträglich wäre. Diesen
Einwand aufgreifend, erklärte jetzt Hardenberg‘ den von
Wien aus für die Reichsritterschaft geforderten allgemeinen
Status quo, wie er vor dem Regierungsantritt Friedrich
Wilhelms bestanden habe, für unannehmbar.* Das Kabinetts-
ministerium hatte sich schon vorher, wenn auch nicht be-
stimmt und nur vorsichtig, dieser Anschauung genähert.*
1. Reskript d. d. Berlin 29. Apr. 1793, gez. Finck., Alv., Haugw.;
R. 44 C. 152.
2. d. d. Bayreuth 16. Juni 1793; ebda.
3. Ebenso dann auch in einem preussischen Promemoria d. d,
Berlin 9. Juli 1793, das wohl für den österreichischen Hof bestimmt
war, u. in dem Schreiben Hard, an Schlik d. d. Bayreuth 12. Aug.
1793; ebhda.
4. Reskript an Hard. d. d. Berlin 9. Juli 1793, 8€Z. Alv.,
Haugw.; ebda.