Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Beschaffung der technischen. Waffen war Sache des Kreises. 
Die Gesandten behaupteten, dass, sobald die‘ Stände ihre 
Kontingente vereinigt hätten, . sei es zur Bekämpfung 
äusserer Feinde, sei es zu Exekutionszwecken, die Ver- 
sammlung über die Truppen zu verfügen habe; sie, und 
nicht die Stände, dürfe den Kontingenten Befehle zugehen 
'assen; in solchen Fällen sei, wie man sich ausdrückte, nur 
der Kreis im: yanzen der Feldherr.! Zur Lösung‘ der vielen 
militärischen Aufgaben, die ihr oblagen, bediente sich der 
Konvent eines Sachverständigen, .des  Kreisgeneral- 
quartiermeisters, der damals den Rang eines Generalmäjors 
ainnahm.? Bei der Kleinheit seines Amtsbezirks hatte der- 
selbe noch andere Funktionen zu erfüllen, so.die. des Kreis- 
gyeneralmarschkommissarius. Da er. über alle einschlägigen 
Fragen sein. Gutachten abzugeben hatte, ‘konnte er 
auf die Entschlüsse der Versammlung‘: wohl Einfluss 
rewinnen. ; 
Im schlimmeren Zustand als das Militärwesen befanden 
sich die Finanzen des Kreises. Die süddeutschen Gebiete 
wurden von allen kriegerischen Ereignissen, die sich im 
Reiche abspielten, hart mitgenommen. Sie waren die 
Durchzugslande für die Truppen, welche aus den kaiser- 
lichen Erblanden so oft zur Verteidigung Deutschlands an 
liessen Westgrenze eilten. In Franken musste man mit 
Fuhrenstellung, Naturallieferungen, Ueberlassung der Kreis- 
artillerie beispringen, ohne dass Oesterreich oder das Reich 
die Forderungen, welche deshalb erhoben wurden, be- 
glichen. Auch von Frankreich hatte man wegen der 
Unterstützung, welche dessen Truppen im sieben- 
jährigen Kriege geleistet worden war, noch namhafte 
‚na die 
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De Konventsäusserung gegen Eichstädt, dictat. 6. Juni 1793; 
R. XI 13 A. ; 
2. Seit etwa 1700 v. Eckart.
	        
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