In dieser konstituierenden Sitzung wurde der Gross-
händler Loeb Hopf als Kultusvorsteher gewählt und
Jakob Asyl, der bisher als Religionslehrer bei einer
Privatgesellschaft dahier thätig war, als Religionslehrer, Vor-
sänger, Schächter und Schreiber der israelitischen Kultus
gemeinde auf zwei Jahre angestellt.
Das Seltsame an dieser Konstituierung war, dass die
»Kultusgemeinde« eigentlich nur aus 8 Mitgliedern bestehen
sollte; die anderen 36 waren ein allerdings kontribuierendes,
aber sonst rechtloses Anhängsel. Indess scheiterte vorerst
die mit kühnem Griff vorweggenommene Bildung einer Kultus-
gemeinde an dem Widerstande der vorgesetzten Behörden.
Die vom Rabbiner nachgesuchte Bestätigung!) der obigen
Beschlüsse wurde vom Magistrate versagt, *) da nach $ 24
des Edikts vom 10. Juni 1813 zur Bildung einer kirch-
lichen Gemeinde das Vorhandensein von wenigstens
50 Familien nötig sei.
Vergebens suchte der Rabbiner in einer Vorstellung
nachzuweisen, dass sich die angezogene gesetzliche Be-
stimmung nur auf die Bildung von Distriktsgemeinden,
nicht aber von Ortsgemeinden beziehe, vergebens wies er
darauf hin, dass anderen Falles wohl neun Zehntel der
bayerischen Judengemeinden aufgelöst werden müssten,
»da bloss in einigen wenigen Städten die Zahl von
50 israelitischen Familien erreicht wird,« der Magistrat
beharrte auf seinem Beschlusse und auch eine Beschwerde
an die Regierung, in welcher besonders hervorgehoben
wurde, dass die Bildung der Gemeinde »hauptsächlich,
ja fast ausschliesslich — und zum Teil unter Widerstreben
von Seiten der Israeliten selbst — durch staatspolizeiliche
') Eingabe vom 29. März 1857.
?) Bescheid des Magistrats vom 209. April 1857