Volltext: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

entschliessung von einem Anschlusse an die isr. Cultus- 
gemeinde zu Fürth die Rede ist, welche in der Sache gar 
nicht vernommen wurde. Die beteiligten Israeliten, an ihrer 
Spitze Joseph Kohn, wehrten sich gegen die unfreiwillige 
Einverleibung in die Gemeinde Fürth, indem sie am 2. März 
1857 zu Protokoll gaben: »Wie aus unserer protokollarischen 
Erklärung vom 31. Januar c. hervorgeht, haben wir uns 
eigentlich nicht der Cultusgemeinde in Fürth angeschlossen, 
sondern uns blos unter den Schutz des Rabbiners Dr. Löwi 
dortselbst begeben, daher wir auch gegen die Annahme, 
als hätten wir uns der erwähnten Cultusgemeinde ange- 
schlossen, uns verwahren müssen.« Dieser Protest hatte jedoch 
keinen Erfolg, vielmehr liess die Kreisregierung durch 
Erlass vom 14. März 1857 Joseph Kohn und Konsorten 
eröffnen »dass ihrer s. g. Verwahrung vom 2. 1. M. nicht 
im Entferntesten eine Folge gegeben werden könne, indem 
die Bildung der Rabbinatssprengel dem Ermessen der vor 
gesetzten Behörde, nicht aber dem Gutdünken der Privat- 
personen anheimgegeben ist.« Der Rabbiner glaubte an 
ein Versehen, sah die Bezeichnung »als nicht vollkommen 
adäquat« !) an und hielt sich für berechtigt, eine vollendete 
Thatsache zu schaffen und zur Bildung einer »isr, Cultus- 
gemeinde zu Nürnberg« zu schreiten, die zu seinem 
Sprengel gehören sollte. Zu diesem Zwecke lud er »die 
sämtlichen dort ansässigen wirklichen Gemeindemitglieder« 
zu einer Versammlung auf den 29. März 1857 in die 
Wohnung des Grosshändlers Loeb Hopf als des ältesten 
1) Vorstellung zum Staatsministerium vom 9. Mai 1858. Das 
Rubrum der R.-E. vom ı4. März 1857 lautet: »An den Stadtmagistrat 
Nürnberg. Die Einverleibung der Israeliten zu Nürnberg in den 
Fürther Rabbinatssprengel betr.«, während es im Rubrum der Be- 
stätigungsurkunde vom 23. Februar 1857 heisst: »Anschlussder Israeliten 
zu Nürnberg an die israelitische Korporation zu Fürth betr.«
	        
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